Zwickau erstattet wegen des Kita-Streiks anteilig die Elternbeiträge

veröffentlicht am: 28.05.2015

Die Stadt Zwickau erstattet den Eltern Beiträge für die Tage, an denen die Kinder aufgrund des Streiks nicht in den kommunalen Einrichtungen betreut werden konnten. Diesen Beschluss fasste der Stadtrat der Automobil- und Robert-Schumann-Stadt einstimmig in seiner Sitzung am heutigen Donnerstag. Die entsprechenden Informationen und Antragsformulare erhalten die Betroffenen nach Ende des Streiks direkt in den Kitas.

Die Rückerstattung wird als einmalige freiwillige Leistung der Stadt bezahlt. Für jeden Tag, an dem das Kind aufgrund des Streiks nicht in der städtischen Einrichtung betreut werden konnte, erhalten Eltern den zwanzigsten Teil des jeweils bezahlten monatlichen Beitrages. Die anteilige Erstattung ist ausgeschlossen, wenn die Notbetreuung genutzt wurde.

Den Antrag müssen die Betroffenen innerhalb von acht Wochen nach der endgültigen Beendigung des Streiks stellen. Informationen und die erforderlichen Formulare erhalten Eltern direkt in ihren jeweiligen Kitas. Die Höhe der Beträge hängt dabei von der jeweiligen Beitragshöhe ab. Bei einer Zwei-Eltern-Familie werden für das älteste Kind pro Betreuungstag beispielsweise folgende Summen erstattet:

  • Krippe (9 Stunden, monatlicher. Beitrag: 210,16 EUR): 10,51 EUR
  • Kindergarten (9 Stunden, monatlicher Beitrag: 116,63 EUR): 5,83 EUR
  • Hort (6 Stunden, monatlicher Beitrag: 68,23 EUR): 3,41 EUR