Respekt - Erklärung der Bürgermeister des Landkreises

veröffentlicht am: 22.12.2015

Die zunehmenden Anfeindungen und Bedrohungen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Landkreis Zwickau sind Anlass für folgende Erklärung:

 

Respekt

Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden von ihren Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt. Als Hauptverwaltungsbeamte leiten sie die Verwaltung gemäß den Prinzipen des modernen Rechtsstaates. Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass sie in ihrem Handeln an Recht und Gesetz gebunden sind, mit dem Ziel der Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit.

Die in Deutschland und der Europäischen Union Schutz suchenden Menschen verdeutlichen uns, was unsere Besonderheit und Attraktivität ausmacht: Wir sind ein Ort der Zivilisation, da wir unser Zusammenleben in Frieden und Freiheit gestalten. Wir haben die Gewalt durch das Recht ersetzt. „Recht statt Gewalt“ – so lässt sich das auf eine Kurzformel bringen. Deshalb sagen wir: Wo Gewalt ausbricht, bedroht sie die grundlegenden Errungenschaften unserer Zivilisation, und wo sie triumphiert, zerstört sie diese Grundlagen.

Auch für Sachsen gilt seit 25 Jahren, dass sich die freiheitliche Ordnung durchgesetzt hat. Die Öffentlichkeit diskutiert über alles. Niemand kommt ins Gefängnis, weil er denkt, was er denkt. Konflikte werden nicht unterdrückt. Sie werden offen ausgetragen und entschieden. Unsere freiheitliche Ordnung sorgt dafür, dass Konflikte in jenen Spielregeln friedlich ausgetragen werden, die das Recht bereitstellt – und dass sie entschieden werden nach den demokratischen Mehrheitsregeln.

Ohne den Wert des Respekts ist das nicht möglich, d. h. die Achtung, die jeder Mensch jedem anderen Menschen entgegenbringen soll. Menschenrechte und Grundrecht sind nicht teilbar. Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht diesen Respekt von ihrer Bürgermeisterin und ihrem Bürgermeister ihnen selbst gegenüber.

Dies gilt jedoch nicht nur in schönen Zeiten. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister repräsentieren mit ihren Gemeinden und Städte die unterste Ebene im Staat. Sie haben keine Gesetzgebungszuständigkeiten. Sie haben Aufgaben zu erledigen, die sich aus den Gesetzen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union ergeben.

Wenn Kinder, Frauen und Männer aus Kriegsgebieten heute Frieden, Obdach, Essen und Wohnen bei uns in den Gemeinden und Städten suchen, dann müssen wir helfen. Dabei geht es nicht um die Frage, ob wir Flüchtlinge mögen oder nicht mögen, denn auch in schwierigeren Zeiten bestimmt der Respekt vor der Unantastbarkeit der Würde des Menschen unsere Arbeit. Sie zu achten und zu schützen ist unsere Verpflichtung. Dafür übernehmen wir nach Recht und Gesetz Verantwortung.

Und wir bedürfen in unserer Arbeit des respektvollen Umgangs von unseren Bürgerinnen und Bürgern. Da, wo er uns entgegengebracht wird, bedanken wir uns ausdrücklich und da, wo es an ihm mangelt, bitten wir um Ihre Unterstützung.

 

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister

des Kreisverbandes Zwickau im

Sächsischen Städte- und Gemeindetag

 

Zwickau, am 21. Dezember 2015

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