Sicherheit, Sauberkeit und Hygiene bei der Städtische Bäder Zwickau GmbH

veröffentlicht am: 25.01.2016

Gemeinsame Medieninformation der Städtische Bäder Zwickau GmbH und der Stadtverwaltung Zwickau

Keine gesonderten Gutscheine für Asylbewerber

Die Städtische Bäder Zwickau GmbH und die Stadtverwaltung nehmen die zuletzt bekannt gewordenen Vorfälle in den Bädern sehr ernst, Sicherheit und Sauberkeit sind in den Bädern jedoch auch künftig gewährleistet.

Dies betont Bürgermeisterin Kathrin Köhler, zugleich Geschäftsführerin der Städtischen Bäder Zwickau GmbH. Die Sicherheit für die Besucher des Johannisbades und der Glück Auf Schwimmhalle wird durch die Objektverantwortlichen und die Mitarbeiter gewährleistet. Bei Verstößen gegen die Benutzungsordnung spricht der Objektverantwortliche ein Hausverbot aus. Das führt dazu, dass das Objekt sofort zu verlassen ist. Darüber hinaus besteht ein enger Kontakt der Städtischen Bäder Zwickau GmbH mit dem Ordnungsamt der Stadt Zwickau und der Polizei. Wird einem Hausverbot nicht Folge geleistet, kommt es zu polizeilichem Handeln. Dieser Fall ist bisher nicht eingetreten. Gleichwohl findet aufgrund der bekannt gewordenen Vorfälle in dieser Woche eine weitere Abstimmung zwischen Polizei, Ordnungsamt und Bädergesellschaft statt.

Die Städtische Bäder Zwickau GmbH ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen außerdem ständig zur Prüfung der Wasserqualität verpflichtet. Ist ein Verunreinigungsgrad überschritten, wird das Beckenwasser abgelassen und getauscht. Parallel wird die Wasserhygiene durch Chloren gewährleistet.

Für die Benutzung der Objekte der Städtische Bäder Zwickau GmbH ist die Kenntnis der Benutzungsordnung Voraussetzung. In diesem Zusammenhang gibt es im Laufe dieser Woche eine Abstimmung zwischen der Ausländerbeauftragten der Stadt Zwickau und den Betreibern der Unterkünfte für Asylsuchende.

Außerdem gab es in den letzten Tagen verstärkt Anfragen, ob in Zwickau speziell an Asylsuchende Gutscheine für die Nutzung städtischer Einrichtungen ausgegeben werden. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass es sich hierbei um ein Gutscheinheft handelt, das seit fünf Jahren alle neu zugezogenen Einwohner erhalten. Es trägt den Titel „Willkommen in Zwickau – Ihr Freizeitverführer“.

Mit der Eröffnung des Bürgerservices im Rathaus im März 2011 startete die Stadtverwaltung die Herausgabe des „Freizeitverführers“. Die Gutscheine sollen dazu beitragen, verschiedene Kultur- und Freizeiteinrichtungen der Stadt kennenzulernen.

Das Willkommensheft beinhaltet folgende Gutscheine:
• ein kostenloser Konzertbesuch im Robert-Schumann-Haus
• eine kostenlose Teilnahme an einer Führung in den Priesterhäusern
• eine Monatskarte zur Nutzung der Ratsschulbibliothek
• ein Jahr entgeltfreie Nutzung der Stadtbibliothek
• ein kostenloser Besuch für eine Veranstaltung im Theater Plauen-Zwickau
• ein kostenfreier Eintritt im August-Horch-Museum
• ein kostenfreier Eintritt für eine Veranstaltung des Vereins Alter Gasometer
• ein freier Eintritt ins Johannisbad (für 2 Stunden)
• eine 10er-Karte des Strandbades Planitz
• eine kostenlose Stadtführung durch die Tourist Information Zwickau

Im Bürgerservice wird das Gutscheinheft nach der Anmeldung des Hauptwohnsitzes ausgegeben.

In den vergangenen Jahren wurde folgende Anzahl an „Willkommensheften“ ausgereicht: 3.043 in 2012, 3.797 in 2013, 3.264 in 2014 und 4.195 in 2015.

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