Bürger sollten Personalausweis auf Gültigkeit überprüfen

veröffentlicht am: 09.02.2016

Das Bürgeramt informiert:

Jeder Bürger ist gemäß Personalausweisgesetz ab dem 16. Lebensjahr grundsätzlich dazu verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dieser Pflicht kommt man auch durch Besitz eines gültigen Reisepasses nach. Es ist die Aufgabe jedes Einzelnen, die Gültigkeitsdauer seines Personaldokuments zu prüfen und rechtzeitig ein neues Dokument zu beantragen.

Besitzt man vorsätzlich kein gültiges Dokument, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden. Dessen Höhe richtet sich nach der Dauer der Ungültigkeit.

Für Reisen in das Ausland benötigt zudem jedes Kind ein eigenes Personaldokument. Einträge in den Pässen der Eltern sind nicht mehr gültig. In Frage kommt ein Kinderreisepass (bis zum 12. Lebensjahr), ein Personalausweis oder Reisepass. Bei bereits vorhandenen Kinderreisepässen ist es während der Gültigkeitsdauer möglich, das Lichtbild und die Größenangabe des Kindes zu aktualisieren. Das Bürger¬amt empfiehlt, vor Auslandsreisen die Dokumente aller Familienmitglieder auf ihre Gültigkeit hin zu prüfen.

Als Pass- und Personalausweisbehörde ist der Bürgerservice im Rathaus die Anlaufstelle für diese Angelegenheiten. Für die Beantragung sind die persönliche Vorsprache, ein aktuelles biometrisches Passbild sowie die Geburts- oder Eheurkunde bzw. das Stammbuch erforderlich (die Urkunde, die den aktuellen Namen wiedergibt). Die Gebühr ist bei Antrag¬stellung zu entrichten. Das Dokument kann in der Regel nach zwei bis drei Wochen abgeholt werden; Kinderreisepässe werden sofort ausgestellt. Bei Dokumenten für Kinder ist die Zustimmung aller Sorgeberechtigten erforderlich.
Für eine Beratung steht der Bürgerservice zur Verfügung (Bürgertelefon unter 0375-830 oder per Mail: buergerservicezwickaude).

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