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Schulen
Die Stadt Zwickau ist Träger von
- 9 Grundschulen
- 4 Mittelschulen
- 2 Gymnasien
- 5 Förderschulen
- Abendgymnasium
- Abendmittelschule
Ferienübersicht
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Weihnachtsferien |
23.12.11 bis 02.01.12 |
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Winterferien |
13.02.12 bis 25.02.12 |
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Osterferien |
06.04.12 bis 14.04.12 |
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Sommerferien |
23.07.12 bis 31.08.12 |
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Herbstferien |
22.10.12 bis 02.11.2012 |
Schulanfang:
Termin Schulanfang: 01.09.2012 (erster Schultag: 03.09.2012)
Einschulung
- Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 01. August.
- Die Kinder müssen grundsätzlich bis spätestens Oktober des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht, an der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Dies gilt auch, wenn der Wunsch besteht, das Kind in einer anderen Grundschule(z. B.bei einem freien Träger) einschulen zu lassen.
- Die genauen Anmeldetermine werden Ende September, Anfang Oktober im Amtsblatt/Pulsschlag veröffentlicht.
Veränderungen bei der Schülerbeförderung
Der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) ist seit dem 1. Januar 2011 der Aufgabenträger für die notwendige Schülerbeförderung der Zwickauer Schüler. Die Bearbeitung der Schülerbeförderung von der Antragsannahme über die Ausgabe der Tickets bis zur Bestellung der Verkehrsleistungen für die Schülerbeförderung liegt in der Verantwortung des ZVMS. Die neuen Anträge für das Schuljahr 2011/2012 wurden bereits im März an alle Schüler ausgeteilt.
Weitere Informationen zur Schülbeförderung finden Sie auf der Homepage des ZVMS.
Die Mitarbeiter des ZVMS sind unter der Telefonnummer 0371-4000888 zu erreichen.
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Antrag auf Rückerstattung der Schülerbeförderungskosten
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Bitte als Anlage den Beleg der Überweisung an den Verkehrsverbund Mittelsachsen beifügen und an:
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Stadtverwaltung Zwickau
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Amt für Schule, Soziales und Sport
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Hauptmarkt 1
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08056 Zwickau
Richtlinie der Stadt Zwickau über die Erstattung des Eigenanteils an den Schülerbeförderungskosten
1. Rechtsgrundlage
Die Stadt Zwickau gewährt nach der Maßgabe dieser Förderrichtlinie und der jährlich vom Stadtrat bereit gestellten finanziellen Mittel diese Zuwendung.
2. Geltungsbereich
Nach dieser Richtlinie wird der erstattungsfähige Eigenanteil an den Schülerbeförderungskosten nur für die notwendigen Schulwegfahrten gezahlt, soweit die Erstattungsvoraussetzungen in den Punkten 3 und 4 erfüllt sind.
3. Anspruchsberechtigung
Abs. 1
Die Erstattung des Eigenanteils an den Schülerbeförderungskosten ist ein freiwilliger Zuschuss der Stadt Zwickau. Es besteht darauf kein Rechtsanspruch.
Abs. 2
Erstattungsempfänger entsprechend dieser Richtlinie sind Zwickauer Schüler, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Zwickau haben und eine Schule in der Stadt Zwickau (Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien oder Förderschulen) in kommunaler oder freier Trägerschaft besuchen, bzw. deren Erziehungsberechtigte.
4. Antragspflicht, Kostenerstattung, Rückforderung
Abs. 1
Kostenerstattungen für den Eigenanteil an den Schülerbeförderungskosten an Schüler bzw. an deren Erziehungsberechtigte werden nur auf Antrag durch das Schulverwaltungs- und Sportamt der Stadt Zwickau gewährt.
Abs. 2
Der ausgefüllte „Antrag auf Gewährung der Erstattung des Eigenanteils an den Schülerbeförderungskosten" (Anlage) ist bis spätestens 30.09. des laufenden Schuljahres im Schulverwaltungs- und Sportamt einzureichen. Die Rückerstattung des Eigenanteils erfolgt bis spätestens 30.11. des laufenden Schuljahres.
Ausgenommen von dieser Antragsfrist ist der Wohnort- und/oder Schulortwechsel. In diesen Fällen hat die Beantragung bis spätestens 4 Wochen nach erfolgtem Wechsel zu erfolgen.
Vorzulegen sind der vollständig ausgefüllte Antrag und der Nachweis über die Einzahlung des Eigenanteils an das Landratsamt Zwickau (z. B. Kontoauszug). In begründeten Ausnahmefällen erfolgt durch das Schulverwaltungs- und Sportamt die Überweisung des Eigenanteils an das Landratsamt Zwickau, soweit die Einzahlungsfrist noch nicht überschritten ist.
Abs. 3
Der Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, Änderungen von Angaben oder Bedingungen, die für die Erstattung des Eigenanteils an den Schülerbeförderungskosten von Bedeutung waren, dem Schulverwaltungs- und Sportamt unverzüglich mitzuteilen. Sich daraus ergebende Rückforderungen durch das Schulverwaltungs- und Sportamt haben innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe zu erfolgen.
5. Schlussbestimmungen
Abs. 1
Diese Richtlinie tritt am 01.07.2011 in Kraft.
Abs. 2
Die Richtlinie der Stadt Zwickau über die Erstattung des Eigenanteils an den Schülerbeförderungskosten vom 01.07.2009 tritt am 30.06.2011 außer Kraft.
Kontakt
Amt für Schule, Soziales und Sport
Uwe Findeiß
Amtsleiter
- Postanschrift
- PF 20 09 33
08009 Zwickau - Besucheranschrift
- Rathaus, Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau
- Öffnungszeiten
- Di
- 9-12 und 13-18 Uhr
- Do
- 9-12 und 13-15 Uhr
- Telefonnummer
- 0375 83-4001
- Faxnummer
- 0375 83-4040
- E-Mail Adresse
- E-Mail*



