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Schulen

Die Stadt Zwickau ist Träger von

  • 9 Grundschulen
  • 4 Mittelschulen
  • 2 Gymnasien
  • 5 Förderschulen
  • Abendgymnasium
  • Abendmittelschule
www.sachsen-macht-schule.de

Ferienübersicht

Weihnachtsferien

23.12.11 bis 02.01.12

 Winterferien

 13.02.12 bis 25.02.12

 Osterferien

 06.04.12 bis 14.04.12

 Sommerferien

 23.07.12 bis 31.08.12

 Herbstferien

 22.10.12 bis 02.11.2012

 

Schulanfang:

Termin Schulanfang: 01.09.2012 (erster Schultag: 03.09.2012)

 

Einschulung

  • Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 01. August.
  • Die Kinder müssen grundsätzlich bis spätestens Oktober des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht, an der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Dies gilt auch, wenn der Wunsch besteht, das Kind in einer anderen Grundschule(z. B.bei einem freien Träger) einschulen zu lassen.
  • Die genauen Anmeldetermine werden Ende September, Anfang Oktober im Amtsblatt/Pulsschlag veröffentlicht.

Veränderungen bei der Schülerbeförderung

Der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) ist seit dem 1. Januar 2011 der Aufgabenträger für die notwendige Schülerbeförderung  der Zwickauer Schüler. Die Bearbeitung der Schülerbeförderung von der Antragsannahme über die Ausgabe der Tickets bis zur Bestellung der Verkehrsleistungen für die Schülerbeförderung liegt in der Verantwortung des ZVMS.  Die neuen Anträge für das Schuljahr 2011/2012 wurden bereits im März an alle Schüler ausgeteilt. 

Weitere Informationen zur Schülbeförderung finden Sie auf der Homepage des ZVMS.

Die Mitarbeiter des ZVMS sind unter der Telefonnummer 0371-4000888 zu erreichen.

 

    Antrag auf Rückerstattung der Schülerbeförderungskosten
    Bitte als Anlage den Beleg der Überweisung an den Verkehrsverbund Mittelsachsen beifügen und an:
    Stadtverwaltung Zwickau
    Amt für Schule, Soziales und Sport
    Hauptmarkt 1
    08056 Zwickau
Antrag auf Erstattung des Eigenanteils an den Schülerbeförderungskosten (*.pdf, 56 KB)

Richtlinie der Stadt Zwickau über die Erstattung des Eigenanteils an den Schülerbeförderungskosten 

1. Rechtsgrundlage

Die Stadt Zwickau gewährt nach der Maßgabe dieser Förderrichtlinie und der jährlich vom Stadtrat bereit gestellten finanziellen Mittel diese Zuwendung.

2. Geltungsbereich

Nach dieser Richtlinie wird der erstattungsfähige Eigenanteil an den Schülerbeförderungskosten nur für die notwendigen Schulwegfahrten gezahlt, soweit die Erstattungsvoraussetzungen in den Punkten 3 und 4 erfüllt sind.

3. Anspruchsberechtigung

Abs. 1

Die Erstattung des Eigenanteils an den Schülerbeförderungskosten ist ein freiwilliger Zuschuss der Stadt Zwickau. Es besteht darauf kein Rechtsanspruch.

Abs. 2

Erstattungsempfänger entsprechend dieser Richtlinie sind Zwickauer Schüler, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Zwickau haben und eine Schule in der Stadt Zwickau (Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien oder Förderschulen) in kommunaler oder freier Trägerschaft besuchen, bzw. deren Erziehungsberechtigte.

4. Antragspflicht, Kostenerstattung, Rückforderung

Abs. 1

Kostenerstattungen für den Eigenanteil an den Schülerbeförderungskosten an Schüler bzw. an deren Erziehungsberechtigte werden nur auf Antrag durch das Schulverwaltungs- und Sportamt der Stadt Zwickau gewährt.

Abs. 2

Der ausgefüllte „Antrag auf Gewährung der Erstattung des Eigenanteils an den Schülerbeförderungskosten" (Anlage) ist bis spätestens 30.09. des laufenden Schuljahres im Schulverwaltungs- und Sportamt einzureichen. Die Rückerstattung des Eigenanteils erfolgt bis spätestens 30.11. des laufenden Schuljahres.

 

Ausgenommen von dieser Antragsfrist ist der Wohnort- und/oder Schulortwechsel. In diesen Fällen hat die Beantragung bis spätestens 4 Wochen nach erfolgtem Wechsel zu erfolgen.

 

Vorzulegen sind der vollständig ausgefüllte Antrag und der Nachweis über die Einzahlung des Eigenanteils an das Landratsamt Zwickau (z. B. Kontoauszug). In begründeten Ausnahmefällen erfolgt durch das Schulverwaltungs- und Sportamt die Überweisung des Eigenanteils an das Landratsamt Zwickau, soweit die Einzahlungsfrist noch nicht überschritten ist.

 

Abs. 3

Der Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, Änderungen von Angaben oder Bedingungen, die für die Erstattung des Eigenanteils an den Schülerbeförderungskosten von Bedeutung waren, dem Schulverwaltungs- und Sportamt unverzüglich mitzuteilen. Sich daraus ergebende Rückforderungen durch das Schulverwaltungs- und Sportamt haben innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe zu erfolgen.

 


 

5. Schlussbestimmungen

  

Abs. 1

Diese Richtlinie tritt am 01.07.2011 in Kraft.

 

Abs. 2

Die Richtlinie der Stadt Zwickau über die Erstattung des Eigenanteils an den Schülerbeförderungskosten vom 01.07.2009 tritt am 30.06.2011 außer Kraft.

Kontakt

Amt für Schule, Soziales und Sport

Uwe Findeiß
Amtsleiter

Postanschrift
PF 20 09 33
08009 Zwickau
Besucheranschrift
Rathaus, Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau
Öffnungszeiten
Di
9-12 und 13-18 Uhr
Do
9-12 und 13-15 Uhr

Telefonnummer
0375 83-4001
Faxnummer
0375 83-4040


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Letzte Änderung: 24.11.2011 | *eSignatur