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Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen im öffentlichen Verkehrsraum

Ihr Anliegen

  • Anwohnerparkausweis
  • Ausnahmegenehmigung
  • Parkerleichterung für Schwerbehinderte
  • Gurtbefreiung
  • Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum

verwandte Anliegen

benötigte Unterlagen:

Anwohnerparkausweis

  • Personalausweis/amtliche Meldebescheinigung
  • Fahrzeugschein
  • Nutzungsbescheinigung des Fahrzeughalters und Führerschein bei Beantragung für ein nicht auf den Antragsteller zugelassenes Fahrzeug

Hinweis: Bei Beantragung im Bürgerservice beträgt die Bearbeitungszeit 8 Tage.

Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 StVO

  • Schriftlicher Antrag mit Begründung

Parkerleichterung für Schwerbehinderte

  • Schwerbeschädigtenausweis
  • Unterlagen des Sozialamtes

Veranstaltungen

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund nach § 29 StVO und einer verkehrsrechtlichen Anordnung nach § 45 Abs. 6 StVO
  • Beschilderungsplan auf Anfrage

Gebühren:

Dienstleistung  Gebühren 
Anwohnerparkausweis  30 € pro Jahr 
Ausnahmegenehmigungen  18 bis 310 € je
nach Art und Aufwand 
Parkerleichterungen für
Schwerbehinderte 
gebührenfrei 
Veranstaltungen 

18 € bei geringem
Aufwand
zuzüglich 12,80 € je
angefangene 1/4 Std.
bei erhöhtem Aufwand
 

Antrag Umzug (*.pdf, 16 KB)

zuständig

Straßenverkehrsbehörde

Kontakt

Ordnungsamt

Silke Wallstein
Sachbearbeiterin

Postanschrift
PF 20 09 33
08009 Zwickau
Besucheranschrift
Werdauer Straße 62
08056 Zwickau
Telefonnummer
0375 83-3119
Faxnummer
0375 83-3131



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Letzte Änderung: 15.09.2011 | *eSignatur