Inhaltsbereich
Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen im öffentlichen Verkehrsraum
Ihr Anliegen
- Anwohnerparkausweis
- Ausnahmegenehmigung
- Parkerleichterung für Schwerbehinderte
- Gurtbefreiung
- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
verwandte Anliegen
- Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum
- Sondernutzung zur Baustellensicherung
benötigte Unterlagen:
Anwohnerparkausweis
- Personalausweis/amtliche Meldebescheinigung
- Fahrzeugschein
- Nutzungsbescheinigung des Fahrzeughalters und Führerschein bei Beantragung für ein nicht auf den Antragsteller zugelassenes Fahrzeug
Hinweis: Bei Beantragung im Bürgerservice beträgt die Bearbeitungszeit 8 Tage.
Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 StVO
- Schriftlicher Antrag mit Begründung
Parkerleichterung für Schwerbehinderte
- Schwerbeschädigtenausweis
- Unterlagen des Sozialamtes
Veranstaltungen
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund nach § 29 StVO und einer verkehrsrechtlichen Anordnung nach § 45 Abs. 6 StVO
- Beschilderungsplan auf Anfrage
Gebühren:
| Dienstleistung | Gebühren |
| Anwohnerparkausweis | 30 € pro Jahr |
| Ausnahmegenehmigungen | 18 bis 310 € je nach Art und Aufwand |
| Parkerleichterungen für Schwerbehinderte |
gebührenfrei |
| Veranstaltungen |
18 € bei geringem |
zuständig
StraßenverkehrsbehördeKontakt
Ordnungsamt
Silke Wallstein
Sachbearbeiterin
- Postanschrift
- PF 20 09 33
08009 Zwickau - Besucheranschrift
- Werdauer Straße 62
08056 Zwickau - Telefonnummer
- 0375 83-3119
- Faxnummer
- 0375 83-3131
- E-Mail Adresse
- ordnungsamt@zwickau.de*



