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Ergänzungssatzung „Am Niederhohndorfer Querweg“
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung der Stadt Zwickau, Gemarkung Niederhohndorf, „Am Niederhohndorfer Querweg" nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch
Der vom Stadtrat der Stadt Zwickau in seiner Sitzung am 15.12.2011 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch „Am Niederhohndorfer Querweg" und der Entwurf der dazugehörigen Begründung liegen in der Zeit vom
09.01.2012 bis 10.02.2012
in der Stadtverwaltung Zwickau, im Foyer des Bauplanungsamtes, 3. Geschoss, Katharinenstraße 11, 08056 Zwickau, während der Dienststunden
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Montag, Mittwoch, Donnerstag |
8.00 Uhr - 16.00 Uhr |
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Dienstag |
8.00 Uhr - 18.00 Uhr |
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Freitag |
8.00 Uhr - 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die vier Flurstücke befinden sich im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch direkt am Niederhohndorfer Querweg. Mit einer sog. Ergänzungssatzung soll für die vier geplanten Einfamilienhäuser Baurecht geschaffen werden.
Zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft wurden grünordnerische Festsetzungen getroffen.
Übersichtsplan Niederhohndorf Querweg (*.pdf, 65 KB)Kontakt
Bauplanungsamt
Sachgebiet Stadtplanung
Jens Raußer
Stadtplaner/Architekt
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- PF 20 09 33
08009 Zwickau - Besucheranschrift
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Katharinenstraße 11,
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