Springe direkt zu: Themennavigation | Hauptnavigation | Metanavigation | Breadcrumb-Navigation | Inhaltsbereich | Suchfunktion

Kopfbereich

Themen-Navigation

  • Bürger & Politik
  • Wirtschaft & Standort
  • Kultur & Tourismus

Inhaltsbereich

Ergänzungssatzung „Am Niederhohndorfer Querweg“

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung der Stadt Zwickau, Gemarkung Niederhohndorf, „Am Niederhohndorfer Querweg" nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch

Der vom Stadtrat der Stadt Zwickau in seiner Sitzung am 15.12.2011 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch „Am Niederhohndorfer Querweg" und der Entwurf der dazugehörigen Begründung liegen in der Zeit vom

            09.01.2012 bis 10.02.2012

in der Stadtverwaltung Zwickau, im Foyer des Bauplanungsamtes, 3. Geschoss, Katharinenstraße 11, 08056 Zwickau, während der Dienststunden

Montag, Mittwoch, Donnerstag

8.00 Uhr - 16.00 Uhr

Dienstag

8.00 Uhr - 18.00 Uhr

Freitag

8.00 Uhr - 12.00 Uhr

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die vier Flurstücke befinden sich im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch direkt am Niederhohndorfer Querweg. Mit einer sog. Ergänzungssatzung soll für die vier geplanten Einfamilienhäuser Baurecht geschaffen werden.

Zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft wurden grünordnerische Festsetzungen getroffen. 

Übersichtsplan Niederhohndorf Querweg (*.pdf, 65 KB)

Kontakt

Bauplanungsamt

Sachgebiet Stadtplanung
Jens Raußer
Stadtplaner/Architekt

Postanschrift
PF 20 09 33
08009 Zwickau
Besucheranschrift
Zi. 415,
Katharinenstraße 11,
08056 Zwickau
Öffnungszeiten
Di
9-12 und 13-18 Uhr
Do
9-12 und 13-15 Uhr

oder nach telefonischer Absprache
Telefonnummer
0375 83-6115
Faxnummer
0375 83-6161



Fußzeile

Letzte Änderung: 22.12.2011 | *eSignatur