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Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie

Ihr Anliegen:

Sie haben konkrete Fragen zum Lärmaktionsplan der Stadt Zwickau.

Verwandte Anliegen:

Rechtsgrundlagen:

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Teil 6

Bemerkungen/Hinweise:

Die Stadt Zwickau ist auf Grundlage von § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Ziel von Lärmaktionsplänen ist es, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern. Der Lärmaktionsplan ist ein strategisches Planwerk, um Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete zu formulieren.

Grundlage für den Lärmaktionsplan bilden Lärmkarten gemäß § 47c BImSchG. Sie erfassen bestimmte Lärmquellen, in Zwickau die Hauptverkehrsstraßen, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind und machen damit die bestehenden Lärmprobleme sichtbar.

Lärmkartierung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie

Auf Grundlage der Lärmkarten wurde der Lärmaktionsplan der Stufe 1 für Zwickau aufgestellt. Darin sind insbesondere ausführliche Darstellungen und Erläuterungen zur bestehenden Lärmsituation, zur Lärmbetroffenheit in der Bevölkerung, zu langfristigen Lärmbekämpfungsstrategien sowie ein Maßnahmeplan enthalten (Anlage V der EG-Umgebungslärmrichtlinie).

Im Zuge der Erarbeitung des Lärmaktionsplanes wurden unterschiedliche planerische, technische und organisatorische Maßnahmen geprüft, die geeignet sind die aufgefundenen Lärmprobleme zu mindern.

In das Verfahren zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes wurde die Öffentlichkeit einbezogen.

Der Lärmaktionsplan der Stufe 1 wurde am 29.10.2009 vom Stadtrat bestätigt.

Hier erhalten Sie Informationen zu den einzelnen Maßnahmen des Lärmaktionsplanes und zur Umsetzung:

Stand der Umsetzung
Logo Immissionsschutz

zuständig

Umweltbüro

Kontakt

Umweltbüro

Claudia Matthes

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08009 Zwickau
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Letzte Änderung: 06.04.2011 | *eSignatur