Lärmkartierung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie
Ihr Anliegen:
Sie haben konkrete Fragen zur Lärmbelastung an stark frequentierten Straßen im Stadtgebiet Zwickau.
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Rechtsgrundlagen:
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Teil 6Bemerkungen/Hinweise:
Lärmkartierung gemäß §47c Bundes-Immissionsschutzgesetz, Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung und Vermeidung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG vom 25.06.2002):
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie ist ein einheitliches, gesamteuropäisches Konzept, um schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu erfassen, sie zu mindern oder ihnen vorzubeugen. Die Richtlinie wurde mit Gesetz vom 24.Juni 2005, mit der Einführung eines neuen, sechsten Teiles des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in deutsches Recht umgesetzt. Die Vorschriften des § 47 BImSchG verpflichten dazu, die Lärmbelastung in Ballungsräumen, an Hauptverkehrsstraßen, an den Hauptstrecken der Bahn und im Umland großer Flughäfen zu erfassen und in Lärmkarten grafisch darzustellen. Zuständig sind die Gemeinden oder für Schienenverkehr das Eisenbahnbundesamt.
Da die Stadt Zwickau nicht das Kriterium eines "Ballungsraumes" im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie erfüllt, waren bis zum 30.6.2007 in der ersten Stufe für das Stadtgebiet Lärmkarten für alle Straßen- bzw. Straßenabschnitte mit einer Verkehrsbelegung von mindestens 6 Mio. Kfz pro Jahr aufzustellen. Folgende Straßen und Straßenabschnitte wurden untersucht:
- A 72 (im Stadtgebiet)
- B 93 (im Stadtgebiet)
- Kolpingstraße (Leipziger Straße bis B 93/Talstraße)
- B 175, Crimmitschauer Straße (Kolpingstraße bis Humboldtstraße)
- Werdauer Straße (Humboldtstraße bis Marienthaler Straße)
- Marienthaler Straße (Werdauer Straße bis Fritscheplatz)
- B 173 - Reichenbacher Straße (Humboldtstraße bis Neuplanitzer Straße)
- Neuplanitzer Straße (Reichenbacher Straße bis E.-Mühsam-Straße)
- Humboldtstraße (Werdauer Straße bis Saarstraße)
- Planitzer Straße (Saarstraße bis Breithauptstraße)
- Am Schwanenteich (Humboldtstraße bis Dr.-Friedrichs-Ring)
- Dr.-Friedrichs-Ring (Am Schwanenteich bis Reinsdorfer Straße)
- Wildenfelser Straße (Muldestraße bis Stadtgrenze)
Alle nicht untersuchten Straßen bzw. Straßenabschnitte haben ein Verkehrsaufkommen von weniger als 6 Mio. Kfz. pro Jahr. Die Erstellung von Lärmkarten für Straßen mit einer Verkehrsbelegung von mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr muss bis zum Jahr 2012 erfolgen.
Hier können die Ergebnisse eingesehen werden:
zuständig
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Claudia Matthes
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- PF 20 09 33
08009 Zwickau - Besucheranschrift
- VWZ, Haus 3, Zimmer 330
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- 9-12 und 13-18 Uhr
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- Telefonnummer
- 0375 83-3663
- Faxnummer
- 0375 83-3636
- E-Mail Adresse
- Umwelt@Zwickau.de*
(Stand: 07.09.10)
- Erläuterungsbericht mit Anlage 1 (Bericht und Rechenmodell) / 46 Seiten
- Anlagen 2 und 3 (Übersichtskarte Zwickau; Rasterkarten der Lärmindizes LDEN und LNight) / 29 Seiten
- Anlagen 4 bis 6 (Raster der Überschreitungen für LDEN = 65 dB und LNight = 55 dB; Betroffenheitsanalyse; Gesamtflächen mit Lärmbelastung) / 31 Seiten
Die Lärmkarten und der Bericht können auch während der Sprechzeiten eingesehen werden.



