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Dokumentenverlust
Ihr Anliegen
Sie haben Ihr Personaldokument verloren oder wiedergefunden?
verwandte Anliegen
Rechtsgrundlagen:
Sächsisches Gesetz über Personalausweise und zur Ausführung des Passgesetzes, Passgesetz
benötigte Unterlagen:
- Bei Diebstahl des Dokumentes eventuell Unterlagen der Polizeibehörde, wo der Diebstahl angezeigt wurde.
Gebühren:
keine
Bemerkungen/Hinweise:
Bei Verlust eines Personalausweises, Reisepasses oder eines Kinderreisepasses sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen (Erstellung einer Verlustanzeige). Ebenso müssen Sie sofort mitteilen, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden sollten.
Für die Erstellung der Verlustanzeige ist die persönliche Vorsprache erforderlich.
Wissenswertes:
Nach der Verlustanzeige ist unverzüglich ein neues Dokument zu beantragen, wenn Sie nicht im Besitz eines gültigen Personaldokumentes sind.
Kontakt
Bürgeramt
Bürgerservice im Rathaus
Christina Horlbeck
Sachgebietsleiterin
- Postanschrift
- PF 20 09 33
08009 Zwickau
Ein Bürgerbriefkasten befindet sich am Rathaus und vor dem Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62 - Besucheranschrift
- Hauptmarkt 1
- Öffnungszeiten
- Mo
- 08-18 Uhr
- Di
- 08-18 Uhr
- Mi
- 13-18 Uhr
- Do
- 08-18 Uhr
- Fr
- 08-18 Uhr
- Sa
- 08-13 Uhr
Wir beraten Sie gern. Bitte informieren Sie sich vorab telefonisch über das Bürgertelefon, um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen:- Telefonnummer
- 0375 83-0
- Faxnummer
- 0375 83-3333
- E-Mail Adresse
- buergerservice@zwickau.de*
