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Einsicht in ein Personenstandsregister
Ihr Anliegen
Sie möchten Einsicht in ein Personenstandsregister oder die Sammelakten nehmen?
verwandte Anliegen
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Sterbeurkunde
- Auskunft aus einem Personenstandsregister oder den Sammelakten
- Registerausdruck aus einem Personenstandsregister
- Lebenspartnerschaftsurkunde
Rechtsgrundlagen:
Personenstandsgesetz
benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühren:
Gewährung von Einsicht in
- ein Personenstandsregister 7 Euro
- die Sammelakte 10 Euro
Bemerkungen/Hinweise:
Antragsberechtigt sind über 16 Jahre alte Personen. Auskunft kann erteilt werden an:
- Personen, auf die sich das Register bezieht
- Ehegatten
- Lebenspartner
- Vorfahren
- Abkömmlinge.
Andere Personen erhalten nur Auskunft, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
zuständig
Bürgeramt, StandesamtKontakt
Bürgeramt
Standesamt
Heike König
Amtsleiterin
- Postanschrift
- PF 20 09 33
08009 Zwickau - Besucheranschrift
- Neuberinplatz 1 A
08056 Zwickau - Öffnungszeiten
- Di
- 9-12 und 13-18 Uhr
- Do
- 9-12 und 13-15 Uhr
- Telefonnummer
- 0375 83-0
- Faxnummer
- 0375 83-3434
- E-Mail Adresse
- standesamt@zwickau.de*
