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Einsicht in ein Personenstandsregister

Ihr Anliegen

Sie möchten Einsicht in ein Personenstandsregister oder die Sammelakten nehmen?

verwandte Anliegen

Rechtsgrundlagen:

Personenstandsgesetz

benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass

Gebühren:

Gewährung von Einsicht in

  • ein Personenstandsregister 7 Euro
  • die Sammelakte 10 Euro

Bemerkungen/Hinweise:

Antragsberechtigt sind über 16 Jahre alte Personen. Auskunft kann erteilt werden an:

  • Personen, auf die sich das Register bezieht
  • Ehegatten
  • Lebenspartner
  • Vorfahren
  • Abkömmlinge.

Andere Personen erhalten nur Auskunft, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

zuständig

Bürgeramt, Standesamt

Kontakt

Bürgeramt

Standesamt
Heike König
Amtsleiterin

Postanschrift
PF 20 09 33
08009 Zwickau
Besucheranschrift
Neuberinplatz 1 A
08056 Zwickau
Öffnungszeiten
Di
9-12 und 13-18 Uhr
Do
9-12 und 13-15 Uhr

Telefonnummer
0375 83-0
Faxnummer
0375 83-3434


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Letzte Änderung: 26.03.2012 | *eSignatur