Kirchenaustrittserklärung

Ihr Anliegen

Sie möchten Ihren Austritt aus der Kirche erklären?

Rechtsgrundlagen

Sächsisches Kirchensteuergesetz

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • Heiratsurkunde, wenn Eheschließung nach dem 03.10.1990 erfolgte

Gebühren

Bescheinigung des Standesamtes über  

  • Aufnahme einer Niederschrift über eine mündliche Austrittserklärung (nach § 3 Abs. 1 SächsKiStG) 25 Euro/Person

Bescheinigung über den Kirchenaustritt durch

  • Ausfertigung der Niederschrift über eine mündliche Austrittserklärung 10 Euro/Person

Bemerkungen/Hinweise

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Kirchenaustritt wirksam geworden ist.

Mitteilungen über den Kirchenaustritt erfolgen durch das Standesamt an die zuständige Meldebehörde, das zuständige Pfarramt und an das Finanzamt Zwickau.

zuständig

  • Bürgeramt

    Standesamt
    Annika Lange
    Sachgebietsleiterin

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Neuberinplatz 1 A
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 830