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Sterbefall
Ihr Anliegen
Sie möchten einen Sterbefall anzeigen?
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Rechtsgrundlagen:
Personenstandsgesetz
benötigte Unterlagen:
- Totenschein
- Personalausweis und/oder Reisepass des Anzeigenden
- Personalausweis und/oder Reisepass des Verstorbenen
- Geburtsurkunde des Verstorbenen, wenn er ledig war, sonst die
- Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
- Falls die Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde, zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. Lebenspartners.
Gebühren:
- Bescheinigungen für die Bestattung, Urkunden für Sozialversicherung, Rentenzwecke und religiöse Zwecke sind gebührenfrei.
Jede andere Urkunde:
- Das erste Exemplar: 10 Euro
- Für jede weitere, gleichzeitig beantragte Urkunde: 5 Euro
Bemerkungen/Hinweise:
Der Tod muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Anzeigepflichtig ist:
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Mit der Anzeige kann auch ein Bestattungsunternehmen beauftragt werden.
zuständig
Bürgeramt, StandesamtKontakt
Bürgeramt
Standesamt
Heike König
Amtsleiterin
- Postanschrift
- PF 20 09 33
08009 Zwickau - Besucheranschrift
- Neuberinplatz 1 A
08056 Zwickau - Öffnungszeiten
- Di
- 9-12 und 13-18 Uhr
- Do
- 9-12 und 13-15 Uhr
- Telefonnummer
- 0375 83-0
- Faxnummer
- 0375 83-3434
- E-Mail Adresse
- standesamt@zwickau.de*
