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Gewerbe ummelden
Allgemeine Angaben
Wenn Sie
- den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb Ihrer Gemeinde verlegen,
- den Gegenstand des Gewerbes wechseln oder
- den Gegenstand des Gewerbes ausdehnen (wenn beispielsweise. Waren und Leistungen hinzukommen, die in der bisherigen Anmeldung nicht vorgesehen waren),
müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
Wer muss die Ummeldung veranlassen?
- bei Einzelgewerben: der oder die Gewerbetreibende selbst
- bei Personengesellschaften (z.B. OHG, BGB-Gesellschaft): die geschäftsführenden Gesellschafter
- bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG): der gesetzliche Vertreter
HINWEIS: Wenn Sie Ihren Betrieb in eine andere Gemeinde verlegen, reicht eine Ummeldung nicht aus. Sie müssen in diesem Fall Ihr Gewerbe in der früheren Gemeinde abmelden und es in der neuen Gemeinde wieder anmelden.
DETAILS:
- "Gewerbe abmelden"
- "Gewerbe anzeigen"
(Verfahren in Amt24)
Zuständige Stelle
die am Ort der Betriebsstätte zuständige Gewerbebehörde oder der Einheitliche Ansprechpartner
- Allgemeine Polizei und Gewerbebehörde
- Zentraler Ansprechpartner (Zwickau)
Ablauf
Sie können Ihr Gewerbe schriftlich oder persönlich ummelden. Das verpflichtende Formular "Gewerbe-Ummeldung" (GewA 2) erhalten Sie bei der zuständigen Stelle. Sie können den Vordruck, je nach Angebot der Behörde, auch im Internet abrufen:
FORMULAR:
- Liste "Formulare/Online-Dienste" oben rechts in der Randspalte
Persönliche Ummeldung
Füllen Sie das Formular aus und sprechen Sie damit und mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle vor. Wenn alle Unterlagen vollständig sind und Sie die fälligen Gebühren gleich bezahlen, erhalten Sie sofort eine Ummeldebescheinigung.
HINWEIS: Sie können Ihre Ummeldung auch formlos persönlich vornehmen. In diesem Fall wird das Formular mit den von Ihnen angegebenen Daten vorausgefüllt und Ihnen zur Unterschrift übergeben.
Schriftliche Ummeldung
Füllen Sie das Formular aus und senden Sie diesen unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle. Wenn alle Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie die Ummeldebescheinigung und den Gebührenbescheid in der Regel innerhalb von drei Tagen auf dem Postweg. Gegebenenfalls erhalten Sie erst den Gebührenbescheid und müssen einen Zahlungsnachweis vorlegen, bevor Ihnen die Ummeldebescheinigung ausgestellt wird.
HINWEIS: Sie können Ihre Ummeldung auch formlos schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) vornehmen. In diesem Fall erhalten Sie das Formular vorausgefüllt auf dem Postweg zur Unterschrift zugeschickt.
Weitermeldung an andere Behörden
Die zuständige Stelle leitet Ihre Ummeldung an folgende Stellen weiter:
- Behörden der Zollverwaltung
- Bundesagentur für Arbeit
- Deutsche gesetzliche Unfallversicherung e.V.
- Finanzamt
- Registergericht
- Landesbehörde für den technischen und sozialen Arbeitsschutz
- Statistisches Landesamt
- Berufsgenossenschaft
Daneben können, je nach Gewerbe, noch weitere Stellen von der Ummeldung informiert werden, beispielsweise:
- Handwerkskammer (HWK)
- Industrie- und Handelskammer (IHK)
- Ausländerbehörde
- Lebensmittel- und Veterinäramt
- Sächsisches Landesamt für Mess- und Eichwesen
- Umweltamt
Frist/Dauer
Die Ummeldung des Gewerbes ist unverzüglich zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung der gewerblichen Tätigkeit fällig.
Kosten
Für die Empfangsbescheinigung im Zusammenhang mit der Gewerbeummeldung fällt eine Rahmengebühr von EUR 10 bis EUR 50 an.
Rechtsgrundlagen
- § 14 Gewerbeordnung (GewO) - Anzeigepflicht
- § 15 Gewerbeordnung (GewO) - Empfangsbescheinigung
- § 55c Gewerbeordnung (GewO) - Anzeigepflicht bei Reisegewerbe
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ)
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Stand: 16.12.2009
Hinweise der Stadtverwaltung Zwickau
Sie können den Antrag (siehe rechte Spalte) im voraus ausfüllen und ausdrucken. Sie können ihn ebenfalls schon an die zuständige Behörde elektronisch übermitteln.
Aus technischen Gründen kann eine digitale Signatur (Unterschrift) des Antrages noch nicht erfolgen! Sie müssen den Antrag unterschrieben per Post an die zuständige Behörde übermitteln!
Notwendige Dokumente:
- Antrag auf Gewerbe-Ummeldung nach § 14 GewO oder § 55c GewO
- Ausweisdokument
- Meldebescheinigung
- Handelsregisterauszug (Juristische Person oder Gesellschaft im Handelsregister eingetragen)
- Übersetzung des Handelsregisterauszug (bei Sprache des Dokuments nicht Deutsch)
- Gewerberegisterauszug (bei Gewerbe Überwachungsbedürftig oder Erlaubnispflichtig)
- Handwerkskarte (bei Handwerk)
- Gesellschaftsvertrag (Juristische Person oder Juristische Person in Gründung)
- Gründungsurkunde (Juristische Person oder Juristische Person in Gründung)
- Arbeitserlaubnis (für Nicht-EU-Ausländer oder EU-Ausländer neue Mitgliedsstaaten)
- Aufenthaltstitel (für Nicht-EU-Ausländer)
- Führungszeugnis, (Natürliche Person und Gewerbe ist Erlaubnispflichtig bzw. Überwachungsbedürftig
- Zahlungsnachweis
Die konkreten Kosten bemessen sich nach der Verwaltungsgebührenrichtlinie der Stadt Zwickau
Formulare und
Online-Dienste
Bitte beachten Sie die Hinweise im Text!
Kontakt
Ordnungsamt
Allgemeine Polizeibehörde/
Gewerbeangelegenheiten
Mario Schulz
Sachgebietsleiter
- Postanschrift
- PF 20 09 33
08009 Zwickau - Besucheranschrift
- Werdauer Straße 62
08056 Zwickau - Öffnungszeiten
- Di
- 9-12 und 13-18 Uhr
- Do
- 9-12 und 13-15 Uhr
- Telefonnummer
- 0375 83-3205
- Faxnummer
- 0375 83-943205
- E-Mail Adresse
- ordnungsamt@zwickau.de*
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Zentraler Ansprechpartner
- Postanschrift
- PF 20 09 33
08009 Zwickau
GERMANY - Besucheranschrift
- siehe Bürgeramt/
Bürgerservice im Rathaus - Telefonnummer
- +49 375 83-3312
- Faxnummer
- +49 375 83-948984
- E-Mail Adresse
- zap@zwickau.de*
- Link intern
- Sichere Kommunikation und digitale Signatur
Kontakt
Bürgeramt
Bürgerservice im Rathaus
Christina Horlbeck
Sachgebietsleiterin
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- Hauptmarkt 1
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- 08-18 Uhr
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- 13-18 Uhr
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- 08-18 Uhr
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- 8-13 Uhr
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