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Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Zwickau (Forderungsanmeldung)

Wenn ein Schaden eines Bürgers eingetreten ist, der beispielsweise auf eine Pflichtverletzung eines für die Stadt Zwickau tätigen Mitarbeiters zurückgeführt werden kann, kann ein Schadenersatzanspruch des Geschädigten gegen die Stadt bestehen.
 
Im Schadensfall geht es darum, Ihre geltend gemachten Ansprüche auf deren rechtliche Begründetheit hin zu überprüfen. Wir setzen uns nach Erhalt Ihrer Forderungsanmeldung schriftlich mit Ihnen in Verbindung.

Zu Geltendmachung eventueller Schadensersatzansprüche verwenden Sie bitte das Formular „Forderungsanmeldung Schadensersatz".

Forderungsanmeldung Schadensersatz (*.pdf, 7 KB)

Kontakt

Andreas Pregler
Sachgebietsleiter

Ilona Grundke-Weiß
Sachbearbeiterin
Versicherungs-
angelegenheiten

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Letzte Änderung: 09.03.2011 | *eSignatur