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Kostenfreie Mittagsversorgung für Kinder von Studenten, Berufs- oder Fachschülern mit Hauptwohnsitz Zwickau
(Bitte beachten Sie die Anmeldefristen im unteren Teil des Textes)
Mit der Sitzung des Stadtrates vom 29.03.2012 wurde die Richtlinie der Stadt Zwickau zur Gewährung eines Zuschusses für gesunde Ernährung für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche beschlossen.
Die Maßnahme zielt darauf, Studenten, Berufs- oder Fachschüler, welche ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Zwickau haben und deren Kinder eine Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege-stelle bzw. Grundschule in Zwickau besuchen, finanziell zu unterstützen. Die Stadt Zwickau sieht die Maßnahme als sozialen Beitrag zur Vereinbarkeit von Ausbildung und Kindererziehung.
Die Stadt Zwickau übernimmt den für die Essensversorgung in einer Kindertageseinrichtung/ Kindertagespflegestelle und Grundschule zu leistenden Essenbeitrag zur Mittagsversorgung in voller Höhe.
Zuwendungsempfänger
sind Kinder, deren Eltern
- eine Universität oder Fachhochschule (außer Fernstudium)
oder
- eine Berufsschule oder
- eine staatlich anerkannte Ersatzschule besuchen,
- ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Zwickau haben (Meldestatus „Hauptwohnung" muss für den jeweiligen Berechtigungszeitraum vorliegen!), und deren Kind in der Stadt Zwickau entweder eine
- Kindertageseinrichtung/Kindertagespflegestelle (Kinderkrippe oder Kindergarten) oder
- eine Grundschule besucht.
Gefördert wird die Versorgung mit einer warmen Mahlzeitam Anwesenheitstag.
Antragstellung
Diese Regelung tritt mit Schuljahresbeginn 2012/2013 in Kraft. Der Antrag kann in der Stadtverwaltung Zwickau im Rathaus, Hauptmarkt 1
- persönlich im Bürgerservice, EG rechts oder
- schriftlich im Amt für Schule, Soziales und Sport,
Postfach 20 09 33, 08009 Zwickau eingereicht werden.
Fristen
Die Antragstellung muss halbjährlich nach Abschluss eines Schulhalbjahres, spätestens jedoch zum 28. Februar des laufenden Jahres für das 1. Schulhalbjahr oder den 30. Juli des laufenden Jahres für das 2. Schulhalbjahr erfolgen.
Kostenerstattung
Eine Erstattung des Beitrages an der Mittagsversorgung erfolgt nur im Rahmen von Banküberweisungen.
Einzureichende Unterlagen:
- vollständig ausgefüllter Antrag zur Erstattung des Essenbeitrages an der Mittagsversorgung,
- Nachweis der geleisteten Zahlungen an den Essenanbieter für das jeweilige Schulhalbjahr (Kontoauszug),
- Immatrikulationsbescheinigung bzw. Nachweis über den Besuch einer Berufsschule oder Fachschule (staatlich anerkannte Ersatzschule)
Die entsprechende Richtlinie finden Sie unter Bürgerservice, Ortsrecht.
Kontakt
Amt für Schule, Soziales und Sport
Haushalt und soziale Angelegenheiten
Jessica Hertel
- Postanschrift
- PF 20 09 33
08009 Zwickau - Besucheranschrift
- Hauptmarkt 1
08056 Zwickau - Öffnungszeiten
- Di
- 9-12 und 13-18 Uhr
- Do
- 9-12 und 13-15 Uhr
- Telefonnummer
- 0375 83-4035
- Faxnummer
- 0375 83-4040
- E-Mail Adresse
- E-Mail*
Kontakt
Amt für Schule, Soziales und Sport
Haushalt und soziale Angelegenheiten
Silke Richter
- Postanschrift
- PF 20 09 33
08009 Zwickau - Besucheranschrift
- Hauptmarkt 1
08056 Zwickau
2.OG, Zi. 2.08 - Öffnungszeiten
- Di
- 9-12 und 13-18 Uhr
- Do
- 9-12 und 13-15 Uhr
- Telefonnummer
- 0375 83-4019
- Faxnummer
- 0375 83-4040
- E-Mail Adresse
- schulesozialessport@zwickau.de*
