kostenfreie Mittagsversorgung für Kinder von Studenten, Berufs- oder Fachschülern

Anspruchsberechtigt

Anspruchsberechtigt sind:

  • Studenten, die an Universität oder Fachhochschule studieren oder
  • Berufsschüler, die eine Berufsschule besuchen oder
  • Fachschüler, die eine staatlich anerkannte Ersatzschule besuchen

und

  • ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Zwickau haben

und

  • deren Kinder eine Kindertageseinrichtung/Kindertagespflegestelle oder Grundschule in der Stadt Zwickau besuchen

Antragstellung

Der Antrag ist im Rathaus, Hauptmarkt 1

persönlich im Bürgerservice, EG rechts & im Amt für Familie, Schule und Soziales, 2. OG oder
schriftlich im Amt für Familie, Schule und Soziales einzureichen.

Einzureichende Unterlagen

Zur Beantragung ist der vollständig ausgefüllte Antrag und Nachweise der geleisteten Zahlungen an den Essensanbieter für den Beantragungszeitraum (Bestellliste des Essensanbieters und Kopie Kontoauszug) und Immatrikulationsbescheinigung bzw. Nachweis über den Besuch einer Berufsschule oder Fachschule (staatlich anerkannte Ersatzschule) einzureichen. Zudem muss der Meldestatus - Hauptwohnung - für den jeweiligen Berechtigungszeitraum vorliegen.

Kostenerstattung

Die Auszahlung der Erstattung des Eigenanteils an der Mittagsversorgung erfolgt ausschließlich bargeldlos durch Banküberweisungen.

Fristen

  • Der Berechtigungszeitraum für die Erstattung des Essenbeitrages zur Mittagsversorgung für die Kinder umfasst das jeweilige Schuljahr.
  • Der Antrag auf Gewährung einer kostenfreien Mittagsversorgung für Kinder von Studenten, Berufs- oder Fachschülern ist jeweils einen Monat nach Abschluss eines Vierteljahres (30. November, 28. Februar, 31. Mai, 31. August) einzureichen.

Erstattung des Eigenanteils bei Anspruch auf Leistungen für Bildung & Teilhabe 

Eine Inanspruchnahme der kostenfreien Mittagsversorgung für Kinder von Studenten, Berufs- oder Fachschülern mit Hauptwohnsitz Zwickau ist ausgeschlossen, wenn ein gesetzlicher Leistungsanspruch für das gemeinschaftliche Mittagessen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket besteht.

Anspruchsberechtigte von Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen die Erstattung des Eigenanteils an der Mittagsversorgung im Sozialamt des Landratsamtes bzw. beim Jobcenter Zwickau.

Formulare

Mittagsversorgung in der Kita
  • Amt für Familie, Schule und Soziales

    Haushalt und soziale Angelegenheiten
    Stefanie Riege

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Hauptmarkt 1
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 834035
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