Ergänzungssatzung „Wohnbebauung südlich der Von-Weber-Straße“

Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB für das Gebiet Zwickau- Gemarkung Oberplanitz,  "Wohnbebauung südlich der Von-Weber- Straße"

Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB, Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

 

Der vom Stadtrat der Stadt Zwickau in seiner Sitzung am 23.02.2017 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Ergänzungssatzung für das Gebiet Zwickau- Gemarkung Oberplanitz,  „Wohnbebauung südlich der Von-Weber- Straße“ nach § 34 Absatz 4, Satz 1 Nr. 3 BauGB und der Entwurf der dazugehörigen Begründung einschließlich umweltfachlicher Untersuchungen liegen in der Zeit vom

            20.03.2017 bis 24.04.2017

in der Stadtverwaltung Zwickau, im Foyer des Stadtplanungsamtes, 3. Obergeschoss, Katharinenstraße 11, 08056 Zwickau, während der Dienststunden

Montag, Mittwoch, Donnerstag

8.00 Uhr - 16.00 Uhr

Dienstag

8.00 Uhr - 18.00 Uhr

Freitag

8.00 Uhr - 12.00 Uhr

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Entwürfen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung abgesehen und ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt wird.

Planunterlagen zur Auslegung können im Ratsinformationssystem unter Beschlussvorlage BV/020/2017 Beschluss über den Entwurf und die Auslegung der Ergänzungssatzung für das Gebiet Zwickau- Gemarkung Oberplanitz,  „Wohnbebauung südlich der Von-Weber- Straße“ eingesehen werden.

Im Internet kann kein Anspruch auf Vollständigkeit der Planunterlagen erhoben werden.

  • Stadtplanungsamt

    Sachgebiet Stadtplanung
    Stephan Becker
    Stadtplaner

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