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Baurecht
Für den Neubau von Straßen erfolgt gemäß den gültigen Rechtsvorschriften die Durchführung von Baurechtsverfahren. Dies erfolgt über Bebauungsplan- bzw. Planfeststellungsverfahren.
Sofern die Stadt Zwickau von Planungen für Verkehrsbaumaßnahmen anderer Vorhabensträger betroffen ist, erfolgt die fachspezifische Beteiligung sowie Auslegung der Planunterlagen.
Hier finden Sie zu Einzelthemen des Verkehrs weitere Informationen:
Kontakt
Tiefbauamt
Andreas Schlachte
Sachgebietsleiter
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08009 Zwickau - Besucheranschrift
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- 9-12 und 13-18 Uhr
- Do
- 9-12 und 13-15 Uhr
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