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Verkehrsentwicklungsplanung
Der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) stellt das langfristige gesamtstädtische Konzept der Verkehrsplanung bezüglich aller Verkehrsarten (motorisierter Individualverkehr, öffentlicher Personennahverkehr, Radverkehr, Fußgängerverkehr) dar.
Der Planungshorizont umfasst dabei ca. 15 Jahre.
Die Verkehrsentwicklungsplanung ist eingebunden in die Ziele der Stadtentwicklungsplanung und kommunalen Bauleitplanung, der Raumordnung und Landesplanung.
Darüber hinaus werden demographische Veränderungen ebenso wie gesetzliche Bestimmungen (z. B. Lärmschutz nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz) berücksichtigt.
Der aktuelle VEP von 1996 wird zurzeit fortgeschrieben.
Auf der Basis von Verkehrsanalysen und Verkehrsprognosen werden für alle Verkehrsarten Zielkonzepte erarbeitet.
Hier finden Sie zu Einzelthemen des Verkehrs weitere Informationen:
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Andreas Schlachte
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