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Ausgleichspflanzungen, Ersatzpflanzungen
Ihr Anliegen:
Sie haben nach Erteilung einer Fällgenehmigung einen Baum oder Großstrauch beseitigt und müssen Ersatzpflanzungen leisten
oder
Sie haben gegen ein Verbot der Gehölzschutzsatzung verstoßen und müssen Ersatzpflanzungen leisten.
Verwandte Anliegen:
FällgenehmigungRechtsgrundlagen:
§ 9 Gehölzschutzsatzung (GehölzSchS) der Stadt Zwickau (Ersatzpflanzungen) (*.pdf, 40 KB)Benötigte Unterlagen:
- Fällgenehmigung mit Auflagen zum Ersatz in Nebenbestimmungen bzw. Anordnung zur Ersatzpflanzung (siehe Formular unten).
- Anzeige der Ersatzpflanzungen bei der Stadtverwaltung Zwickau nach Durchführung der Pflanzungen (siehe Formular unten).
- Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers, wenn Ersatz nicht auf eigenem Grundstück geleistet wird.
- Formular: Antrag auf Baumfällung (*.pdf, 18 KB)
- Formular: Anzeige der Ersatzpflanzungen (*.pdf, 37 KB)
Bemerkungen/Hinweise:
Als Ersatzpflanzungen sind standortgerechte einheimische Baum- und Straucharten zu verwenden. Darunter sind vorrangig Laubgehölze zu verstehen. Lebensbäume (Thuja), Scheinzypressen, Tannen und Fichten werden in der Regel nicht als Ersatz anerkannt.
zuständig
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Anke Heymann
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(Stand: 28.09.10)
