Themennavigation Hauptnavigation Metanavigation Breadcrumb-Navigation Inhaltsbereich Suchfunktion

Kopfbereich

Themen-Navigation

Inhaltsbereich

Ausgleichspflanzungen, Ersatzpflanzungen

Ihr Anliegen:

Sie haben nach Erteilung einer Fällgenehmigung einen Baum oder Großstrauch beseitigt und müssen Ersatzpflanzungen leisten
oder
Sie haben gegen ein Verbot der Gehölzschutzsatzung verstoßen und müssen Ersatzpflanzungen leisten.

Verwandte Anliegen:

Fällgenehmigung

Rechtsgrundlagen:

§ 9 Gehölzschutzsatzung (GehölzSchS) der Stadt Zwickau (Ersatzpflanzungen) (*.pdf, 40 KB)

Benötigte Unterlagen:

  • Fällgenehmigung mit Auflagen zum Ersatz in Nebenbestimmungen bzw. Anordnung zur Ersatzpflanzung (siehe Formular unten).
  • Anzeige der Ersatzpflanzungen bei der Stadtverwaltung Zwickau nach Durchführung der Pflanzungen (siehe Formular unten).
  • Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers, wenn Ersatz nicht auf eigenem Grundstück geleistet wird.

Bemerkungen/Hinweise:

Als Ersatzpflanzungen sind standortgerechte einheimische Baum- und Straucharten zu verwenden. Darunter sind vorrangig Laubgehölze zu verstehen. Lebensbäume (Thuja), Scheinzypressen, Tannen und Fichten werden in der Regel nicht als Ersatz anerkannt.

Logo Naturschutz

zuständig

Umweltbüro

Kontakt

Umweltbüro

Anke Heymann

Postanschrift
PF 20 09 33
08009 Zwickau
Besucheranschrift
VWZ, Haus 3, Zimmer 335
Werdauer Straße 62
08056 Zwickau
Öffnungszeiten
Di
9-12 und 13-18 Uhr
Do
9-12 und 13-15 Uhr

Telefonnummer
0375 83-3650
Faxnummer
0375 83-3636

(Stand: 28.09.10)


Fußzeile

Letzte Änderung: 12.07.2012 | *eSignatur