Straßenreinigung

Ihr Anliegen

Sie haben Fragen zur Straßenreinigung und zum Abgabenbescheid.
Sie möchten eine Gebührenreduzierung beantragen.

Rechtsgrundlagen

Benötigte Unterlagen

  • Bei Veränderungen der Eigentumsverhältnisse bitte Grundbuchauszug vorlegen.
  • Bei Anfragen zum Gebührenbescheid stets das Kassenzeichen mit angeben.

Bemerkungen/Hinweise

  • Bei kurzzeitigen Unterbrechungen, Einschränkungen oder Verspätungen der Straßenreinigung, die von der Stadt nicht zu vertreten sind, die insbesondere durch gesetzliche Feiertage, Naturereignisse, Betriebsstörungen, Straßenbauarbeiten u. ä. verursacht werden, haben die Gebührenpflichtigen keinen Anspruch auf Gebührenminderung.
  • Sollte dennoch ein Gebührenminderungsanspruch (längerfristige Unterbrechung) geltend gemacht werden, hat der Gebührenpflichtige bei der Stadt Zwickau innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Unterbrechung einen schriftlichen Antrag an die angegebene Adresse zu stellen.
  • Nachfolgender Tourenplan gilt vom 01.01. bis 31.12. (Allerdings erfolgt bei Temperaturen unter 4°C aus verkehrstechnischen Gründen keine maschinelle Straßenreinigung. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Reinigung verspätet bzw. nicht durchgeführt wird, z.B. aufgrund von Baumaßnahmen, Feiertagen oder besonderen Witterungslagen.)

Datenschutzhinweise

Publikationen

zuständig

  • Umweltbüro

    Nadin Müller-Gruner & Maria Marschner

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    VWZ, Haus 3, Zimmer 333 & 334
    Werdauer Straße 62
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

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    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
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    Telefonnummer: 0375 83-3676 & 83-3675
    Fax: +49 375 833636

(Stand: 06.05.22)