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Benutzung
Die Benutzung der Bibliothek ist allen Personen ab vollendetem 16. Lebensjahr bzw. mit Beginn der 10. Klasse gestattet. Bei der Anmeldung ist ein Personaldokument oder eine andere Legitimation vorzulegen. Juristische Personen, Behörden, Institute und Firmen werden zugelassen, wenn sie einen schriftlichen Antrag, der mit Dienst- und Firmenstempel versehen ist, durch einen Zeichnungsberechtigten vorlegen. Mit seiner Unterschrift erkennt der Benutzer die Entgelt- und Benutzungsordnung der Ratsschulbibliothek an. Der zugelassene Benutzer erhält einen zeitlich befristeten Benutzerausweis (Monats- bzw. Jahreskarte), der sorgfältig zu verwahren und nicht übertragbar ist.
Tageskarten berechtigen zur Benutzung der Bestände im Lesesaal, nicht jedoch zur Ausleihe außer Haus.
Entgelt- und Benutzungsordnung der RSB (*.pdf, 51 KB)
Die Ratsschulbibliothek ist eine Ausleih- und Präsenzbibliothek. Außer Haus ausgeliehen werden im Regelfall alle Druckschriften, die jünger als 50 Jahre sind und sich in einem guten Erhaltungszustand befinden. Handschriften, Alte Drucke, Bestände aus Sondersammlungen sowie der Lesesaalbestand sind ausschließlich im Lesesaal zu nutzen. Für Lesesaalbestände besteht die Möglichkeit der Wochenend- und Spätausleihe.
Bei der Benutzung von Alt- und Sonderbeständen wird um Voranmeldung gebeten.
Kontakt
Ratsschulbibliothek
Auskunft/Ortsleihe
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- Lessingstraße 1
08058 Zwickau - Öffnungszeiten
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