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Förderrichtlinie zur Ansiedlung von Unternehmen in der Stadt Zwickau
2000 Euro für jeden neu geschaffenen Vollzeitarbeitsplatz
Am 31.Januar 2008 hat der Zwickauer Stadtrat die „Förderung von Ansiedlungen kleiner und mittlerer Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes" in der Stadt Zwickau beschlossen.
Ziel dieser Richtlinie ist die Gewährung von Zuwendungen der Stadt Zwickau an neu anzusiedelnde kleine und mittlere Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes für die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen. Die Stadt Zwickau wird aufgrund der beschlossenen Richtlinie eine kommunale Förderung an Unternehmen ausreichen. Dabei ist nach Recherchen der Stadtverwaltung die Automobil- und Robert-Schumann-Stadt die einzige Stadt in Deutschland die solch eine kommunale Förderung anbietet.
Mit ihr verfolgt die Stadt die Intension, weitere überregional tätige Unternehmen anzusprechen und zu einer Ansiedlung in Zwickau zu bewegen. Als Gegenleistung sollen die neu angesiedelten Unternehmen gemäß der neuen Förderrichtlinie mit einem auf 2000 Euro begrenzten Festbetrag pro neu geschaffenem Vollzeitarbeitsplatz unterstützt werden. Im Rahmen der Akquisitionstätigkeit des Büros Wirtschaftsförderung ist die Förderichtlinie nunmehr ein besonderer Anreiz, direkt und gezielt Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe anwerben zu können und gleichzeitig bundesweit über diverse Multiplikatoren für den Wirtschaftsstandort Zwickau und damit für diesen Zuschuss zu werben.
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