Ausreichende Anzahl von Unterschriften für Bürgerbegehren

veröffentlicht am: 09.05.2008

Ausreichende Anzahl von Unterschriften für Bürgerbegehren

Das Einwohner- und Standesamt informiert:

Das Bürgerbegehren zur Reduzierung der Beigeordnetenanzahl hat die erforderliche Anzahl an Unterstützungsunterschriften erhalten.

Dies ergab die im Einwohner- und Standesamt vorgenommene Prüfung. Zum Stichtag 28. April sind in Zwickau 83.123 Wahlberechtigte registriert. Die gültigen 6.398 Unterschriften liegen damit deutlich über dem erforderlichen Quorum von 4.156 Stimmen (5 Prozent der wahlberechtigten Zwickauer).

Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und über den Termin des Bürgerentscheids stimmt nun der Stadtrat ab, der am Mittwoch, dem 14. Mai, 18.30 Uhr, zu einer Sondersitzung zusammentritt.

Die Unterschriftslisten waren von den Initiatoren des Bürgerbegehrens am 28. April an Oberbürgermeister Dietmar Vettermann übergeben worden.

Die Unterzeichnenden beantragen, dass mit folgender Frage ein Bürgerentscheid durchgeführt wird: „Sind Sie dafür, dass neben dem Oberbürgermeister/in die Anzahl der Beigeordneten (Bürgermeister) auf eine/n reduziert und die Hauptsatzung der Stadt Zwickau entsprechend angepasst wird?"

Die nachfolgende Prüfung der Unterschriften erfolgte entsprechend der im Freistaat Sachsen gültigen Normen. Eine ungültige Unterstützung des Begehrens liegt vor, wenn die Identität des Unterzeichners nicht zweifelsfrei bestimmt werden kann, die eigenhändige Unterzeichnung hinter den Angaben zur Person fehlt, eine andere Person das Begehren unterzeichnet hat, der Unterzeichner am Stichtag nicht stimmberechtigt ist oder der Unterzeichner das Begehren mehrfach unterzeichnet hat - in diesem Fall wird jedoch eine Unterzeichnung als gültig gewertet.

Der Stadtrat entscheidet nun kommende Woche über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Als Termin für den Bürgerentscheid schlägt die Stadtverwaltung den 22. Juni vor. An diesem Tag wäre, wenn erforderlich, die Neuwahl des Oberbürgermeisters und des Landrates, soweit im ersten Wahlgang am 8. Juni keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit erhält.