Der Zwickauer Oberbürgermeister trifft eine Eilentscheidung zur Durchführung des Bürgerentscheids am 22. Juni

veröffentlicht am: 20.05.2008

Der Zwickauer Oberbürgermeister trifft eine Eilentscheidung zur Durchführung des Bürgerentscheids am 22. Juni

Der Zwickauer Oberbürgermeister Dietmar Vettermann hat heute (20.05.08) eine Eilentscheidung für die Durchführung des Bürgerentscheids am 22. Juni getroffen. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautete: „Sind Sie dafür, dass neben dem Oberbürgermeister/in die Anzahl der Beigeordneten (Bürgermeister) auf eine/n reduziert und die Hauptsatzung der Stadt Zwickau entsprechend angepasst wird?"Der Zwickauer Stadtrat hatte das Bürgerbegehren in seiner Sitzung am 16. Mai für zulässig erklärt und den Termin zur Durchführung des Bürgerentscheids auf den 13. Juli festgelegt.Gegen diese Terminsbestimmung hat OB Vettermann noch in der Sitzung am 16. Mai Widerspruch eingelegt. Damit sei zwar die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt worden, doch fehle auf Grund der Wirkung seines Widerspruchs eine Entscheidung, wann der Bürgerentscheid durchgeführt wird. Diese Entscheidung zur Terminsbestimmung hat nun der Oberbürgermeister durch die vorliegende Eilentscheidung getroffen. Für die Festlegung des Termins 22. Juni bringt D. Vettermann „folgende tragenden Gründe" vor:1. Am 22. Juni findet die voraussichtlich notwendig werdende OB-Neuwahl statt. „Für diesen Wahlgang sind sämtliche organisatorischen Vorbereitungen angelaufen. Es ist unproblematisch, an diesem Tag auch über den Bürgerentscheid abstimmen zu lassen. Bei Anberaumung eines gesonderten Termins entstehen hingegen Mehrkosten von etwa 30.000 Euro. Diese Mehrkosten können auf Grund der Eilentscheidung vermieden werden."

2. Bei der Durchführung des Bürgerentscheids an einem anderen Termin sieht der Oberbürgermeister darüber hinaus erhebliche organisatorische Probleme.Derzeit fehlten für die Wahl am 8. Juni noch 50 und für eine Neuwahl am 22. Juni noch etwa 70 Wahlhelfer. „Bei einer Durchführung des Bürgerentscheids nur drei Wochen nach dem 22. Juni und zudem am ersten Sommerferienwochenende dürften sich diese Probleme erheblich verschärfen. Es ist aus meiner Sicht nicht verantwortbar, ein solches Risiko einzugehen, weil es im Ergebnis die Durchführung des Bürgerentscheids gefährden könnte."Die Voraussetzungen für die Eilentscheidung seien also gegeben. „Gemäß § 52 Abs. 3 Satz 1 SächsGemO entscheidet der Oberbürgermeister an Stelle des Stadtrates in dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung auch nicht bis zu einer ohne Frist und formlos einberufenen Gemeinderatssitzung aufgeschoben werden kann."

Für die Einhaltung des Termins zur Durchführung des Bürgerentscheids am 22. Juni sei es organisatorisch „zwingend erforderlich, dass der Druck der Wahlbenachrichtigungen spätestens heute" beginnen müsse. Außerdem müsse ebenfalls bereits heute die Wahlbekanntmachung zur Veröffentlichung in der morgigen Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Zwickau vorliegen. Auf Grund dieser Termine „ist eine Entscheidung durch mich an Stelle des Stadtrates notwendig und geboten", begründet Oberbürgermeister Dietmar Vettermann seine Eilentscheidung weiter. Denn eine Sitzung des Stadtrates sei selbst bei einer ohne Frist und formlos einberufenen Stadtratssitzung nach § 36 Abs. 3 Satz 4 SächsGemO nicht vor dem morgigen Mittwoch möglich:

Hintergrund:Am 28. April 2008 wurden dem Oberbürgermeister Unterschriftsbögen eines Bürgerbegehrens übergeben. Die Unterzeichnenden beantragten damit einen Bürgerentscheid mit der Fragestellung:„Sind Sie dafür, dass neben dem Oberbürgermeister/in die Anzahl der Beigeordneten (Bürgermeister) auf eine/n reduziert und die Hauptsatzung der Stadt Zwickau entsprechend angepasst wird."Die Prüfung der Unterschriften durch die Stadtverwaltung ergab, dass 6398 gültige Unterschriften vorlagen. Damit wurde das erforderliche Quorum von 4156 (5 Prozent von 83.123 Wahlberechtigten am Stichtag 28. April) überboten.In einer für den 14. Mai einberufenen Sondersitzung des Stadtrates der Stadt Zwickau kam es aufgrund von Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Begehrens zu keiner Beschlussfassung.Dessen Rechtmäßigkeit war bereits am Folgetag vom Regierungspräsidium Chemnitz bestätigt worden. Daraufhin wurde am 16. Mai eine erneute Stadtratssitzung einberufen. Auf deren oben ausgeführten Ausgang reagierte nun Oberbürgermeister Dietmar Vettermann mit seiner Eilentscheidung.