Stadt teilt Ängste zu Tagebauplanungen

veröffentlicht am: 24.09.2008

Ablehnende Stellungnahme der Verwaltung zu geplantem Kies- und Sandabbau · Einwohnerversammlung mit großer Resonanz

Raumordnungsverfahren nach § 15 Sächsisches Landesplanungsgesetz ( SächsLPlG ) - Kiesabbau Schneppendorf für die Bergwerksfelder Schneppendorf und Schneppendorf Süd der Sandwerke Biesern GmbH

Für die oben genannten Abbaufelder wird zur Zeit auf Antrag der Sandwerke Biesern GmbH in Zuständigkeit der Landesdirektion Chemnitz ein Raumordnungsverfahren durchgeführt. Darüber und bezüglich der Absichten des Antragstellers wurde in der Lokalpresse bereits ausführlich informiert. In einem Einwohnerforum am 18. September in Crossen nutzten zahlreiche Bürger die Gelegenheit sich von der Oberbürgermeisterin und dem Leiter des Bauplanungsamtes zu Inhalt und Stand des Verfahrens informieren zu lassen. Zahlreiche Fragen wurden gestellt und beantwortet.

Das Raumordnungsverfahren (ROV) ist für bergbauliche Vorhaben, die einer Planfeststellung bedürfen, vorgeschaltet erforderlich. Mit 85 ha bzw. 73 ha liegen die beiden Abbaufelder deutlich über den grenzwertigen 25 ha, ab denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Einerseits die betroffenen Gemeinden, hier die Stadt Zwickau, andererseits die betroffenen Bürger haben Gelegenheit sich zu äußern. Gerade auf diesen Aspekt wurde im Einwohnerforum mehrfach hingewiesen. Jetzt ist der geeignete Zeitpunkt, umfassend und in großer Breite auf Konflikte mit dem beabsichtigten Kiesabbau hinzuweisen. Die Stadtverwaltung hat den Entwurf einer Stellungnahme erarbeitet, der vom Bauausschuss in seiner November-Sitzung abschließend beraten und bestätigt werden soll. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass das Vorhaben der Sandwerke Biesern zum kurzfristigen Aufschluss großer Flächen für den Kies-Sandabbau im Zwickauer Ortsteil Schneppendorf wesentlichen Grundsätzen und Zielen der Raumordnung widerspricht und abzulehnen ist.

Hintergrund zur Durchführung des Raumordnungsverfahrens
Der Vorhabenträger Sandwerke Biesern GmbH hat auf der Grundlage seines Bergrechtstitels und vorliegender geeigneter Antragsunterlagen für das Rohstoffgewinnungsvorhaben Kiessandtagebau Schneppendorf die Eröffnung und Durchführung des Raumordnungsverfahrens nach § 15 SächsLPIG beantragt.

Das Raumordnungsverfahren wird durch die Landesdirektion Chemnitz, Höhere Raumordnungsbehörde (Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz) durchgeführt und dient der Abstimmung des Vorhabens mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen untereinander und mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung.

Betroffene Bürger können zum Vorhaben Stellungsnahmen einreichen
Die Antragsunterlagen liegen noch bis zum 30. September im Umweltamt der Stadt Zwickau (Verwaltungszentrum, Werdauer Str. 62, Haus 3, 2. Obergeschoss, Zimmer 348) während der Dienststunden öffentlich aus.

Jedermann kann sich bis eine Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist in schriftlicher Form im Umweltamt (Verwaltungszentrum, Werdauer Str. 62, Haus 3, 2. Obergeschoss) sowie im Bauplanungsamt (Katharinenstraße 11, 4. Obergeschoss) oder mündlich zur Niederschrift zu dem Vorhaben äußern.

Die Stadt Zwickau leitet die fristgemäß vorgebrachten Anregungen der höheren Raumordnungsbehörde für die raumordnerische Beurteilung zu.

Über das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit unterrichtet.

  • Presse- und Ober-bürgermeisterbüro

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Hauptmarkt 1
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr
    Mathias Merz
    Leiter & Pressesprecher

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 831801
    Fax: +49 375 831899