Ältere Personenstands-Unterlagen nun nur im Stadtarchiv

veröffentlicht am: 13.01.2009

Das Stadtarchiv informiert:

Mit dem 1. Januar 2009 ist die Novelle des Personenstandsgesetzes in Kraft getreten.

Im Unterschied zum bisherigen Verfahren werden nun die Personenstandsregister- und Bücher von den Standesämtern nur befristet weitergeführt.

Nach Ablauf der Fristen müssen diese mit Beginn des Jahres 2009 dem zuständigen Archiv, in Zwickau dem Stadtarchiv, zur dauernden Endarchivierung übergeben werden.

Das betrifft im Einzelnen:

  • alle Heiratsbücher von 1876 bis 1928,
  • Geburtenbücher von 1878 bis 1898,
  • Sterbebücher von 1876 bis 1978 und die dazugehörigen Sammelakten.

In den Folgejahren kommt jeweils ein weiterer Jahrgang hinzu, ab 2038 auch Familienbücher.

Die genannten Unterlagen sind nach den Regelungen des Sächsischen Archivgesetzes, der städtischen Archivsatzung benutzbar. Es fallen Gebühren nach der Gebührensatzung des Stadtarchivs Zwickau an.

Rechercheersuchen sind schriftlich an das Stadtarchiv Zwickau, Lessingstraße 1, 08058 zu stellen. Einsicht in die Register ist nur nach telefonischer Voranmeldung (0375 834701 Frau Baumann) möglich.

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