Neue Fördermöglichkeiten für den Rückbau von Wohnraum

veröffentlicht am: 27.01.2009

Das Dezernat Wirtschaft und Bauen informiert 

Anträge umgehend bei der Stadtverwaltung einreichen

Gegenstand dieser neuen Fördermöglichkeit ist der Rückbau von dauerhaft nicht mehr benötigten Wohngebäuden oder - Gebäudeteilen (Abbruch). Zu Wohngebäuden und den anzurechnenden Wohnflächen gehören auch Gewerbeflächen in überwiegend zum Wohnen genutzten Gebäuden und ebenso die nicht mehr zu Wohnzwecken nutzbaren Wohngebäude.

Gemäß der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur Förderung von Modellprojekten im Rahmen des Stadtumbaus 2009/2010 vom 3. Dezember 2008 (veröffentlicht am 27. Dezember 2008) ergeben sich derzeit neue Fördermöglichkeiten für derartige Rückbaumaßnahmen.

Voraussetzung für eine diesbezügliche Bewilligung ist, dass die Rückbaumaßnahme außerhalb eines Fördergebietes der Städtebaulichen Erneuerung liegt.

Fördergebiete der Stadt Zwickau in diesem Sinne - und damit nicht Bestandteil dieser Förderung - sind:

  • „Ortskern Crossen"
  • „Eckersbach" (E1 - E5 )
  • „Zentrumsnahe Nordvorstadt"
  • „Historischer Stadtkern"
  • „Bahnhofsvorstadt"
  • „Neuplanitz"
  • „Stadtteilzentrum Oberplanitz"
  • Schedewitz/Südvorstadt
  • Schneppendorf
  • Nordvorstadt (Statistische Bezirke 12 und 15)
  • Pölbitz
  • Niederplanitz und Oberplanitz
  • Marienthal
  • Bockwa

Die Förderung des Rückbaus setzt die vertragliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers voraus, für mindestens zehn Jahre auf die Wiederbebauung des Grundstücks mit Mietwohngebäuden zu verzichten.

Die Bebauung mit selbst genutztem Wohneigentum ist zugelassen. Der Abbruch muss in den Jahren 2009 und 2010 erfolgen.

Auskünfte und Antragsformulare hierzu sind erhältlich im Bauplanungsamt, Katharinenstraße 11, 08056 Zwickau, Telefon: 0375 836101, Fax: 0375 836161; E-Mail: bauplanungsamtzwickaude.

Die vollständigen Anträge sind bis zum 20.02.2009 im Bauplanungsamt einzureichen.

Hier ist dann eine Prüfung mit einer Erklärung der Stadt erforderlich. Die Antragsunterlagen werden über die Sächsische Aufbaubank an das Sächsische Staatsministerium des Inneren weitergeleitet und müssen dort bis spätestens Ende Februar vorliegen.

Jede Maßnahme unterliegt einer Einzelfallprüfung.

Zuwendungsempfänger ist die Stadt Zwickau.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

 

Hinweis:

Unter sab.sachsen.de sind weitere Fördermöglichkeiten für private Immobilienbesitzer und auch die Antragsformulare zu finden bzw. herunter zu laden.

Die Städtebauförderung dient der nachhaltigen Stadtentwicklung und der Stärkung der Innenstädte und Ortsteilzentren. Sie unterstützt Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demografischen Wandels im Blick auf die Flächeninanspruchnahme bei fehlender wirtschaftlicher Nutzungsperspektive und dauerhaften Funktionsverlusten von gewerblich und wohnwirtschaftlich genutzten Grundstücken.

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