Beschlüsse des Stadtrates aus der Sitzung vom 29. Januar 2009

veröffentlicht am: 11.02.2009

Haushaltssatzung 2009 mit Haushaltsplan, Stellenplan und mittelfristiger Finanz- und Investitionsplanung Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wurde vom Stadtrat beschlossen. Nähere Informationen hierzu lesen Sie auf Seite X dieser Ausgabe.

Zuvor wurde vom Stadtrat ein genereller Einstellungsstopp für das laufende Haushaltsjahr beschlossen. Begründete Ausnahmen sind dem Haupt- und Verwaltungsausschuss bzw. dem Stadtrat entsprechend der Zuständigkeit in der Hauptsatzung der Stadt Zwickau zur Beschlussfassung vorzulegen.

Festlegung der Geschäftskreise der Oberbürgermeisterin und der Beigeordneten Der Bereich Stadtentwicklung sowie die Stelle „Interkommunale Zusammenarbeit" werden aus dem Bauplanungsamt sowie aus dem Geschäftskreis des Bürgermeisters Wirtschaft und Bauen herausgelöst und dem Geschäftskreis der Oberbürgermeisterin als Stabsstelle Stadtentwicklung zugeordnet.

Bestellung des Fachbediensteten für Finanzwesen Andreas Höpfner wurde ab 1. Februar zum Fachbediensteten für das Finanzwesen bestellt und entsprechend der tariflichen Bewertung der Arbeitsaufgabe in die Entgeltgruppe E 13 eingereiht.

Vorhabensbeschluss zum Um- und

Erweiterungsbau der Regionalleitstelle Zwickau Der Stadtrat beschloss einstimmig das Vorhaben zum Um- und Erweiterungsbau der Regionalleitstelle Zwickau in Höhe der geschätzten Gesamtsumme von 5,478 Mio. Euro unter Vorbehalt der Refinanzierung durch den Rettungszweckverband „Westsachsen" und vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2009.

Umbenennung der Puschkinschule in Pestalozzischule Die Puschkinschule Zwickau in der Seminarstraße 3 wird ab Schuljahresbeginn 2009/2010 in Pestalozzischule umbenannt. Die Kosten für die Umbenennung trägt die Stadt Zwickau.

Zustimmung zu einem Beschluss der Gesellschafterversammlung der Theater Plauen-Zwickau gGmbH vom 18. Dezember 2008 Der nachfolgende Beschluss der Gesellschafterversammlung der Theater Plauen-Zwickau gGmbH vom 18. Dezember 2008 wurde einstimmig bestätigt:

Zur Deckung der Rückstellungen für Abfindungen, die aus den an Mitarbeiter des künstlerischen Bereiches ausgesprochenen Nichtverlängerungsmitteilungen resultieren, beschließt der Gesellschafter Stadt Zwickau die Einstellung einer Forderung gegenüber dem Gesellschafter Stadt Zwickau in Höhe von 50.400 Euro in die Bilanz zum 31. Juli 2008.

Abschluss der Liquidation der Standortentwicklungsgesellschaft Zwickau mbH i. L. (SEZ) Der Beschlusspunkt 1 des am 26. Juni 2008 zu diesem Thema gefassten Beschlusses wurde aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

1.1. Die sich noch im Eigentum der SEZ i. L. befindenden Grundstücke werden an die Stadt Zwickau übertragen.

1.2. Die Liquidation der SEZ i. L. wird schnellstmöglich, spätestens bis zum 30. September 2009, beendet.

Zur Erlangung der Lastenfreistellung des Flurstücks 390/10 der Gemarkung Crossen mittels Umverlegung einer Hochdruck-Ferngasleitung werden max. 60.000 Euro für die dadurch der Zwi-ckauer Energieversorgung GmbH als Maßnahmeträgerin entstehenden Mehrkosten bereitgestellt. Die erforderliche Deckung erfolgt durch im Zuge der Liquidationsbeendigung der SEZ i. L. an die Stadt auszukehrende liquide Mittel.

Nutzung der Stadthalle Zwickau und des Konzert- und Ballhauses „Neue Welt" durch politische Parteien, insbesondere im Wahljahr 2009 Unter Bestätigung der bisherigen ständigen Vergabepraxis für die Stadthalle Zwi-ckau wird die Nutzung der Stadthalle für Parteien im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes, Wählervereinigungen oder Wählergruppen, sei es für Bundes-, Landes-, Kreis- oder Ortsverbände, ausgeschlossen. Dies gilt für jedwede Veranstaltungen sowie für sämtliche Räumlichkeiten.

Im Konzert- und Ballhaus „Neue Welt" wird die Nutzung des Hauses für Parteien im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes, Wählervereinigungen oder Wählergruppen, sei es für Bundes-, Landes-, Kreis- oder Ortsverbände, ausgeschlossen. Dies gilt für jedwede Veranstaltungen sowie für sämtliche Räumlichkeiten.

Diese Nutzungsregelungen treten mit Beschlussfassung in Kraft. Änderungen bedürfen eines Stadtratsbeschlusses.

Die Oberbürgermeisterin wurde beauftragt, die KULTOUR Z. GmbH zur Einhaltung dieser Nutzungsregelungen anzuweisen.

Dienstleistungsvertrag mit der Beschäftigungsförderung Zwickau Service GmbH Der Übernahme der Hausmeisterdienste, Reinigungsleistungen und Leistungen der Küchenhilfe in den Einrichtungen und Gebäuden der Stadt Zwickau durch die BFZ Service GmbH, beginnend ab 1. Januar 2009, wurde im Rahmen des vorliegenden Servicevertrages zugestimmt.

Die Leistungsvergütung für das Jahr 2009 beträgt entsprechend Vorauskalkulation 3.034.844,74 Euro.

Die Verwaltung wurde beauftragt, den vorliegenden Servicevertrag zu schließen und ist berechtigt, Änderungen am Servicevertrag vorzunehmen, sofern diese nicht wesentlich sind.

Vollzug des Sächsischen Meldegesetzes

Antrag der CDU-Fraktion

Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, bis auf Widerruf des Stadtrates, ab sofort keine Gruppenauskünfte vor Wahlen über Wahlberechtigte in der Stadt Zwi-ckau an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen mehr zu erteilen.

Hinweis: Der exakte Wortlaut der Beschlüsse ist in der Niederschrift über die Sitzung enthalten. Einwohner der Stadt Zwickau können in die Niederschriften von öffentlichen Stadtrats- und Ausschusssitzungen im Bürgerbüro, Äußere Schneeberger Straße 26, zu den Dienstzeiten Einsicht nehmen.

Die Niederschriften werden etwa vier Wochen nach der Sitzung bereitgestellt.

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