Statistisches Landesamt befragt ausgewählte Haushalte

veröffentlicht am: 12.02.2009

Wie in jedem Jahr werden auch 2009 im Freistaat Sachsen wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus und die EU-Arbeitskräftestichprobe durchgeführt.

Der Mikrozensus („kleine Volkszählung") ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung, bei der ein Prozent der sächsischen Haushalte (rund 20 000 Haushalte) zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule oder Hochschule, Quellen des Lebensunterhalts usw. befragt werden. Der Mikrozensus 2009 enthält zudem noch Fragen zur Gesundheit.Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt durch einmathematisches Zufallsverfahren. Dabei werden nicht Personen, sondern Wohnungen ausgewählt.

Die darin lebenden Haushalte werden dann maximal in vier aufeinander folgenden Jahren befragt. Sie können zwischen der zeitsparenden Befragung durch die Erhebungsbeauftragten und einer schriftlichen Auskunftserteilung direkt an das Statistische Landesamt wählen.

Die Erhebungsbeauftragten des Statistischen Landesamtes legitimieren sich mit einem Sonderausweis. Sie werden durch entsprechende Arbeitsanweisungen auf ihre Aufgabe vorbereitet. Die Erhebungsbeauftragten sind zur Geheimhaltung aller ihnen bekannt werdenden Informationen verpflichtet. Alle erfragten Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.

Die Ergebnisse des Mikrozensus ermöglichen zuverlässige Aussagen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, der Haushalte und Familien.

Gleichzeitig werdenmit dieser Erhebung international vergleichbare Arbeitsmarktdaten

geliefert.

Bei Fragen z. B. zur Auskunftspflicht oder zum Datenschutz steht beim Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen Ina Helbig, Telefon 03578 33-2110, zur Verfügung.

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