Raumordnerische Beurteilung zu geplantem Kiessandtagebau liegt aus

veröffentlicht am: 27.03.2009

Abschluss des Raumordnungsverfahrens für geplanten Kiessandtagebau Schneppendorf

Mit dem Abschluss des Raumordnungsverfahrens nach § 15 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (SächsLPlG) ist die Raumordnerische Beurteilung der Landesdirektion Chemnitz - Höhere Raumordnungsbehörde für das Rohstoffgewinnungsvorhaben Kiessandtagebau Schneppendorf in den betroffenen Gemeinden öffentlich auszulegen.

Die Raumordnerische Beurteilung beinhaltet insbesondere das Ergebnis, den Gegenstand und Verlauf des Verfahrens, die Begründung sowie die Raumordnerische Zusammenfassung und Gesamtabwägung.

Die Beurteilung liegt vom 02. April 2009 bis einschließlich 4. Mai 2009

- in der Stadtverwaltung Zwickau, im Foyer des Bauplanungsamtes, 4. Geschoss, Katharinenstraße 11, 08056 Zwickau, während der Dienststunden Montag, Mittwoch und Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr, Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr, Freitag 8.00 bis 11.30 Uhr,

- im Stadtteil Crossen, im Rathaus - Stadtteilverwaltung, Rathausstraße 9, 08058 Zwickau während der Öffnungszeiten Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr, Donnerstag 9.00 bis 11.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Ziel dieses Raumordnungsverfahrens ist die Beurteilung des Vorhabens Kiessandtagebau Schneppendorf unter raumordnerischen Aspekten. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens entfaltet weder unmittelbare Rechtswirkungen gegenüber dem Vorhabenträger und den Beteiligten, noch ersetzt es Genehmigungen und sonstige behördliche Entscheidungen. Es handelt sich hierbei um eine Information der Landesdirektion Chemnitz - Höhere Raumordnungsbehörde. Stellungnahmen zur Raumordnerischen Beurteilung sind nicht vorgesehen.

Eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorhaben kann erst im Rahmen des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens beim Sächsischen Oberbergamt Freiberg erfolgen. Voraussetzung für die Einleitung des Verfahrens ist der Antrag auf Planfeststellung durch den Vorhabenträger.

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