Stadt zahlt ab diesem Jahr Begrüßungsgeld für Neugeborene

veröffentlicht am: 20.03.2009

Das Amt für soziale Angelegenheiten informiert:

Anträge können ab 1. April gestellt werden

Frischgebackene Zwickauer Eltern können sich freuen, denn ab April vergibt die Stadt für alle ab 1. Januar 09 geborenen Kinder der Stadt Zwickau einmalig je 100 Euro „Begrüßungsgeld".

 

Wesentlichste Merkmale:

Die Auszahlung der Zuwendung ist an konkrete Voraussetzungen und klar definierte Bedingungen im Interesse des Kindes geknüpft:

  • Die/der Sorgeberechtigte/n müssen Bürger der Stadt Zwickau sein.
  • Das Kind muss im Haushalt dieser leben.
  • Alle Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U7 müssen fristgerecht eingehalten und nachgewiesen werden. Die erste Auszahlung des Begrüßungsgeldes in Höhe von 50 Euro erfolgt nach ärztlich bestätigter U1-U5, die Restauszahlung in gleicher Höhe nach erfolgter U6 und U7, vorausgesetzt, U1-U5 sind erfolgt.

Diese an die Vorsorgeuntersuchungen gebundene Leistung ist in erster Linie als ergänzender Beitrag der Stadt Zwickau zum Schutz des Kindes zu sehen. Die Vorsorgeuntersuchungen sind sehr wichtig, da das Kind während der ersten Lebensmonate eine wichtige Grundimmunisierung gegen die häufigsten Kinderkrankheiten erhält. In das System eingebundene Kinderärzte können zudem Verzögerungen in der Entwicklung frühzeitig erkennen und entsprechende medizinisch-therapeutische Hilfen gewähren.

 

Übersicht zur Vorsorge

Die Vorsorgeuntersuchungen und entsprechende Zuwendungszahlungen sind wie folgt vorgesehen:

U 1 = unmittelbar nach der Geburt

U 2 = 3.-10. Lebenstag des Kindes 

U 3 = 4.-6. Lebenswoche des Kindes

U 4 = 3.-4. Lebensmonat des Kindes

U 5 = 6.-7. Lebensmonat des Kindes/Antrag auf erste Zuwendung möglich 

U 6 = 10.-12. Lebensmonat des Kindes

U 7 = 21.- 24. Lebensmonat des Kindes/Antrag auf zweite Zuwendung möglich

 

Inkraft-Treten

Anfang diesen Jahres wurden laut Stadtratsbeschluss entsprechende Gelder für diese Zuwendung in den Haushalt eingestellt, deren Ausgabe an junge Zwickauer Eltern durch eine Richtlinie geregelt wird. Diese Richtlinie wurde vom Stadtrat am 19. März 2009 einstimmig beschlossen und tritt nun rückwirkend zum 1. Januar diesen Jahres in Kraft.

 

Antragstellung ab 1. April möglich         

Anträge auf das Begrüßungsgeld für Neugeborene liegen ab 1. April im Amt für soziale Angelegenheiten, Innere Schneeberger Straße 26, 4. Etage, Zimmer 303 und im gleichen Haus befindlichen Bürgerbüro bereit. Ende März ist dieses Dokument auch im Internet unter www.zwickau.de/AmtFuerSozialeAngelegenheiten zu finden.

Anträge für die erste Zahlung nimmt das zuständige Amt bis Ende des 9. und für die zweite Zahlung bis Ende des 26. Lebensmonates des Kindes entgegen. Bei Nichteinhaltung dieser Fristen entfällt ein Anspruch.  

Weiter Auskünfte gibt das Amt für soziale Angelegenheiten gerne unter Tel.: 0375/83 50 01.