Schulstart - Arge zahlt für Bücher

veröffentlicht am: 22.07.2009

Eine Information der ARGE Zwickau-Stadt

100 Euro zahlt die Arge Zwickau-Stadt laut eigener Auskunft zum Schulstart an leistungsberechtigte Eltern, damit diese Bücher, Hefte oder Stifte für ihre Kinder anschaffen können. Die Belastung für Familien mit geringem Einkommen soll so abgefedert werden.

„Wir wissen, dass es Familien mit geringem Einkommen besonders schwer haben, diese Mittel aufzubringen", so Geschäftsführer Klaus Große. Diese Belastung wolle die ARGE „abfedern".

Schülerinnen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen,

erhalten eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro, wenn sie oder mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil am

 1. August des jeweiligen Jahres Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II haben.

Schülerinnen und Schüler, die nicht im Haushalt ihrer Eltern oder eines Elternteils leben, erhalten unter bestimmten  Voraussetzungen die Leistung,  wenn sie am 1. August des jeweiligen Jahres Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch haben.

Die 100 € werden nicht erbracht, wenn ein Anspruch der Schülerin oder des Schülers auf Ausbildungsvergütung besteht.

Der Zuschuss wird bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen im August automatisch für Schüler der ersten bis zehnten Klasse gezahlt.

Ein Nachweis über den Besuch einer allgemeinbildenden Schule ist lediglich bei der Einschulung erforderlich. Nach Vollendung des 15. Lebensjahres ist zudem eine Schulbescheinigung vorzulegen.

Der Zuschuss ist zweckgebunden und ausschließlich für Schulbedarf wie Schreib- oder Rechenmaterial bestimmt. Quittungen und Belege müssen

aufbewahrt werden, so die Arge weiter. In Einzelfällen erfolge eine Nachweisprüfung.

Die 100 Euro sollen zukünftig jährlich zum 1. August ausgezahlt werden. Die Leistung ist Bestandteil des Familienbildungsgesetzes und wurde ins Sozialgesetzbuch II aufgenommen.  

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