Winterdienstpflicht der Hauseigentümer beschränkt sich nicht nur auf Fußweg und Straße

veröffentlicht am: 14.12.2010

Das Ordnungsamt und die Berufsfeuerwehr informieren:

Durch anhaltenden Schneefall und Temperaturschwankungen am letzten Wochenende kam es vermehrt zur Bildung von Eiszapfen und Dachlawinen, die eine Gefahr für den Fuß- und Straßenverkehr darstellen.

Das Ordnungsamt weist alle Hauseigentümer darauf hin, dass auch diese Gefahrenabwehr im Rahmen der Verkehrssicherung unter die Pflichten der Grundstücks- und Hauseigentümer fällt.

Aufgrund derzeitiger Witterungsverhältnisse richten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes im Rahmen ihrer täglichen Arbeit deshalb auch immer wieder ihren Blick in Richtung Dach. Wird ein Säumnis der Beseitigung besonders von gefährlicher Eiszapfenbildung festgestellt, erfolgt eine Aufforderung des Ordnungsamtes an den Hauseigentümer, seiner Pflicht unverzüglich nachzukommen. Das können entsprechende Absperrmaßnahmen bis hin zur sofortigen Beseitigung der Zapfen sein. Kommt der Eigentümer seiner Pflicht nicht nach, muss er mit einem Verwarngeld oder später einem Bußgeld rechnen. Ist Gefahr in Verzug, wird seitens des Ordnungsamtes die Berufsfeuerwehr informiert, die dann mittels Drehleiter die Eiszapfen umgehend entfernt. Der Einsatz wird dem Eigentümer später in Rechnung gestellt. Die Kosten für derartige Einsätze sind im Internet in der „Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Feuerwehren der Stadt Zwickau vom 10.05.2001" ersichtlich.

Hauseigentümer können rechtzeitig erkannte Gefahrenquellen dieser Art über Gewerke mit Hubbühnen, z. B. über Dachdeckerfirmen, beseitigen lassen.

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