Private Familienforschung im Stadtarchiv – nur noch schriftliche Auskünfte möglich

veröffentlicht am: 25.01.2019

Das Kulturamt informiert:

Aufgrund neuer Datenschutzbestimmungen ist im Stadtarchiv Zwickau für private Familienforschungen die Einsicht in die Personenstandsbücher (Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle) vor Ort mittels „Direktbenutzung“ nicht mehr möglich. Gebührenpflichtige Auskünfte werden auf Anfrage unter Berücksichtigung der geltenden Gesetzlichkeiten schriftlich erteilt. Die Anfragen können gestellt werden an: Stadtverwaltung Zwickau, Kulturamt/Stadtarchiv, PF 200 933, 08009 Zwickau, E-Mail: stadtarchivzwickaude.

Die Aufgaben und Dienstleistungen des Stadtarchivs oder die Gebührensatzung sind auf den Internetseiten des Archivs zu finden