Wir im Quartier – Ausstellung zum Tag der Städtebauförderung im Rathaus

veröffentlicht am: 09.05.2019

Das Stadtplanungsamt informiert:

Schau dokumentiert 25 Jahre Entwicklung des Wohnens und der Umweltgestaltung

Als Gemeinschaftsinitiative des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes findet am Samstag, 11. Mai 2019 nunmehr zum fünften Mal der bundesweite Tag der Städtebauförderung statt. Allein in diesem Jahr nehmen bundesweit 550 Kommunen an diesem Tag teil. Es finden über 750 Ver­anstaltungen statt – von Stadtteilführungen, Baustellenbesichtigungen, Ausstellungen, (Stadtteil-)Festen oder einem Tag der offenen Tür bis hin zu Planungswerkstätten und Fachver­anstaltungen.

Die Stadt Zwickau beteiligt sich wieder in Form einer Ausstellung, die über Projekte der Städtebauförderung in Sachsen und Zwickau informiert.

Eröffnet wird die Ausstellung am Samstag, 11. Mai 2019, 9.30 Uhr von Baubürgermeisterin Kathrin Köhler im Rathaus, 1. OG, rechts neben dem Bürgersaal.

Sachsen besitzt ein bedeutendes kulturhistorisches Erbe, aber ebenso eine Impuls gebende Entwicklung in der Gegenwart. Für die Menschen im Freistaat haben sich seit dem mit der friedlichen Revolution im Herbst 1989 eingeleiteten Umbruchprozess in allen Lebensbereichen bedeutsame Veränderungen ergeben. Besonders sichtbar wird das an der Entwicklung des Wohnens und der Umweltgestaltung. Die vom Verein Kunst+Projekte e. V. initiierte und vom Stadtplanungsamt nach Zwickau geholte Ausstellung zeigt einige Beispiele aus den Landkreisen und Städten des Freistaates, die die Entwicklungen der letzten 25 Jahre anschaulich dokumentiert. Ferner soll anhand der Beispiele der Spielraum aufgezeigt werden, den die Entwicklung seit der politischen Wende, wie ihn die Bürger der ehemaligen DDR erleb(t)en, als Chance verstanden und genutzt hat.

Kostenfrei angeschaut werden kann sich die Ausstellung „Wir im Quartier“ noch bis Freitag, 17. Mai 2019 im Rahmen der regulären Öffnungszeiten des Rathauses.

Städtebauförderung des Bundes und der Länder

Damit die Städte die neuen Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen können, unterstützt der Bund die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen zur Städtebauförderung. Dazu gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz, die durch Mittel der Länder und Kommunen ergänzt werden. Die Bundesfinanzhilfen werden den Ländern auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung (VV Städtebauförderung) zur Verfügung gestellt.

Städtebauförderung möchte

  • Inenstädte und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes, stärken,
  • nachhaltige städtebauliche Strukturen herstellen
  • und soziale Missstände beheben.

Zur Verwirklichung dieser Förderziele hat der Bund verschiedene Programme geschaffen:

Soziale Stadt, Stadtumbau, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Städtebaulicher Denkmalschutz, Kleinere Städte und Gemeinden, Zukunft Stadtgrün, Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen und Investitionspakt zur energetischen Sanierung sozialer Infrastruktur. 

Die Städtebauförderung unterstützt bei der Bewältigung vieler Herausforderungen. Nicht allein deswegen liegen die Bundesmittel für die Programme der Städtebauför­derung mit 790 Millionen Euro jährlich auf einem Rekordniveau. Stadtentwicklung ist aber auch eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft. Dazu gehört es, über staatliche Ebenen und Ressortgrenzen hinweg zu denken, Institutionen, Verbände und Vereine zu beteiligen sowie Bürgerinnen und Bürger an Planungsprozessen mitwirken zu lassen – das alles soll der Tag der Städtebauförderung zeigen. 

Weitere Infos zum Tag der Städtebauförderung und ein Kurzfilm (unter Downloads auf Seite ganz unten):