Kostenfreies Mittagessen für Kinder von Studenten und Berufsschülern

veröffentlicht am: 14.08.2019

Das Amt für Familie, Schule und Soziales informiert:

Anträge für Rückerstattung müssen fristgerecht eingereicht werden

In den nächsten Tagen beginnen ein neues Schul- bzw. Ausbildungsjahr und Semester. Aus diesem Grund möchte das Amt für Familie, Schule und Soziales darauf hinweisen, dass für Kinder von Studenten, Berufsschülern sowie Schülern staatlich anerkannter Fachschulen die Kosten des gemeinschaftlichen Mittagessens in Kindertageseinrichtung und/oder Grundschulen vollständig von der Stadt zurückerstattet bekommen. Voraussetzung ist, dass sie ihren Hauptwohnsitz in Zwickau haben und deren Kinder eine Zwickauer Einrichtung besuchen.

Für das kostenfreie Mittagessen für Kinder von Studenten, Berufs- oder Fachschülern mit Hauptwohnsitz in Zwickau ist die Abgabe des Antrags unter Beachtung der Einreichungsfristen von jeweils einen Monat nach Abschluss eines Vierteljahres des Schuljahres (also am 30. November, am 28. Februar und am 31. Mai, 31. August) möglich.

Einzureichen sind

  • der vollständig ausgefüllte Antrag zur Erstattung des Essenbeitrages an der Mittagsversorgung,
  • der Nachweis der geleisteten Zahlungen an den Essenanbieter (Bestellliste des Essensanbieters und Kopie Kontoauszug) und
  • die Immatrikulationsbescheinigung bzw. der aktuelle Nachweis über den Besuch einer Berufsschule oder Fachschule (staatlich anerkannte Ersatzschule).

Die Stadt Zwickau sieht die zusätzliche finanzielle Unterstützung als sozialen Beitrag zur Vereinbarkeit von Ausbildung und Kindererziehung und möchte für die Betroffenen einen Anreiz schaffen, ihren persönlichen Lebensmittelpunkt in der Stadt Zwickau zu finden.

Die Übernahme des Essenbeitrages an der Mittagsversorgung für einen ausgewählten Personenkreis ist eine freiwillige Leistung der Stadt, auf die kein Rechtsanspruch zur Leistungserbringung geltend gemacht werden kann.

Eine Inanspruchnahme der kostenfreien Mittagsversorgung für Kinder von Studenten, Berufs- oder Fachschülern mit Hauptwohnsitz Zwickau ist ausgeschlossen, wenn ein gesetzlicher Leistungsanspruch für das gemeinschaftliche Mittagessen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket besteht.

Anspruchsberechtigte von Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen die Erstattung des Eigenanteils an der Mittagsversorgung im Sozialamt des Landratsamtes bzw. beim Jobcenter Zwickau.

Ausführliche Informationen und Antragsformulare sind im Internet unter www.zwickau.de/sozialeleistungen zu finden.