Derzeit keine Urnenbeisetzungen auf städtischen Friedhöfen möglich

veröffentlicht am: 02.04.2020

Aufgrund der aktuellen Lage können ab sofort bis auf weiteres auf den kommunalen Friedhöfen Zwickaus - neben feierlichen Abschiednahmen – krankheitsbedingt auch keine Urnenbeisetzungen mehr stattfinden. Das Garten- und Friedhofsamt bedauert das zutiefst und bittet Hinterbliebene um Verständnis. Alle Urnen werden ab sofort kostenfrei im Krematorium eingelagert und eine Urnenbeisetzung zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht. Die vorgeschriebene Frist für Urnenbeisetzungen liegt laut Sächsischen Bestattungsgesetz (SächsBestG), § 19, Abs. 2, bei 6 Monaten nach Einäscherung. Ausnahmen bilden anonyme Bestattungen ohne Angehörige. Diese finden statt.

Eine andere Regelung sieht das Gesetz (SächsBestG, § 19, Abs. 1) bei Erdbestattungen vor. Das besagt, dass Verstorbene frühestens nach 48 Stunden bzw. innerhalb von 8 Tagen erdbestattet werden müssen. Erdbestattungen können mit Angehörigen unter besonderen Auflagen stattfinden, da diese unter „triftige Gründe“ der vorläufigen Ausgangsbeschränkungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 vom 31. März 2020 fallen. Beerdigungen sind jedoch nur im engsten Familienkreis möglich. Die Anzahl von 15 Personen darf nicht überschritten werden. Feiern in den Trauerhallen werden nicht durchgeführt.

Für Rückfragen ist die Friedhofsverwaltung unter Telefon 0375 836711 erreichbar.

 

Das Eingangsgportal des Hauptfriedhofes Zwickau.