Kitas beginnen ab Montag mit eingeschränktem Regelbetrieb

veröffentlicht am: 13.05.2020

Das Amt für Familie, Schule und Soziales informiert:

Entsprechend der Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen findet ab Montag, dem 18. Mai in allen Kindertageseinrichtungen ein eingeschränkter Regelbetrieb statt. Dabei sind verschiedene Regeln und Einschränkungen zu beachten.

In den Kitas werden die Kinder ab Montag nach den Vorgaben des Landes in festgelegten Gruppen mit gleichbleibendem Personal in festen Räumen betreut. Die Eltern dürfen weiterhin die Gebäude nicht betreten. Insoweit werden vor den Gebäuden Hol- und Bringezonen eingerichtet. Erwachsene müssen bei Betreten des jeweiligen Geländes zwingend eine Mund-Nase-Bedeckung tragen und den Mindestabstand einhalten.

Um diese Abläufe zu gewährleisten, ist eine Anpassung der Öffnungszeiten zwingend erforderlich. Die kommunalen Kindertageseinrichtungen öffnen bis auf Weiteres täglich von Montag bis Freitag von 7 bis 16 Uhr.

Eltern müssen außerdem täglich mit dem „Formular Gesundheitsbestätigung“ der Einrichtung gegenüber nachweisen, dass die Kinder und alle Mitglieder des Hausstandes keine Symptome der Krankheit Covid-19 (z.B. erhöhte Temperatur, Husten) aufweisen. Wird das Formular nicht vorgelegt, kann keine Betreuung der Kinder erfolgen. Das Formular steht unter www.zwickau.de zum Download zur Verfügung.

Die Stadtverwaltung und insbesondere die Erzieherinnen und Erzieher hoffen, diese besondere Situation gemeinsam gut zu meistern, und bedanken sich vorab bereits für das Verständnis der Eltern.

Bezüglich der Hortbetreuung folgen nochmals gesonderte Informationen bzw. können sich Eltern direkt an ihre jeweilige Kindertageseinrichtung wenden.