Eltern von Grundschülern können über Schulbesuch entscheiden

veröffentlicht am: 16.05.2020

Eltern von Grundschülern können ab Montag selbst entscheiden, ob ihr Kind in die Schule geht oder zu Hause bleibt. Darüber hat heute Nachmittag das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) informiert. Anlass der Änderung ist ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig. Wie das Ministerium weiterhin mitteilt, werden nun die Eltern gebeten, die jeweilige Grundschule per Post oder E-Mail zu informieren, wenn das Kind zu Hause bleibt. Schüler, die ihre Schulpflicht in den eigenen vier Wänden erfüllen, sollen von den Lehrern mit Aufgaben betreut werden.

An den Regelungen für Kitas ändert sich nichts. Auch bei den weiterführenden Schulen soll es bei dem Vorgehen bleiben, zwischen Präsenzzeiten an der Schule und Lernzeiten zu Hause zu wechseln. Die Schulbesuchspflicht für die Präsenszeit gilt hier nach Angaben des SMK uneingeschränkt.

Im Folgenden veröffentlichen wir die Medieninformation des SMK im vollständigen Wortlaut:

 

Schulen und Kitas starten am Montag

Neu: Eltern von Grundschülern entscheiden, ob Kinder Zuhause lernen oder in der Schule

Infolge eines aktuellen Beschlusses des Verwaltungsgerichtes Leipzig, wird die Schulbesuchspflicht an Grundschulen und dem Primarbereich der Förderschulen bis 5. Juni eingeschränkt. Das heißt, die Schulpflicht besteht weiter. Neu ist aber, dass ab Montag hier die Eltern selbst entscheiden können, ob ihre Kinder in der Schule oder Zuhause lernen. Die Eltern werden gebeten per Post oder E-Mail der Grundschule formlos mitzuteilen, wenn ihr Kind die Schulpflicht Zuhause erfüllt.

An dem bekannten Konzept des eingeschränkten Regelbetriebes ab 18. Mai in Kitas und Grundschulen wird festgehalten. Darin sind sich das Kultusministerium und die kommunalen Träger von Kindertageseinrichtungen und Schulen nach einem heutigen Gespräch einig. Alle Eltern haben ab Montag wieder einen Anspruch auf Betreuung für ihre Kinder in der Kita und Kindertagespflege. Auch die Grundschüler können wieder zur Schule gehen.

Eltern eines 7-Jährigen Schülers einer Leipziger Grundschule hatten sich im Eilverfahren gegen die Öffnung der Grundschulen ohne Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern gewandt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes in Leipzig betrifft nur den einzelnen Schüler als Antragsteller und wirkt sich nur zwischen ihm und der betroffenen Grundschule aus.

»Ich bedauere, dass die Richter die Unterschiede in der Entwicklung und Einsichtsfähigkeit zwischen Kindern und Jugendlichen nicht hinreichend gewürdigt haben. Dennoch respektieren wir den Beschluss und werden die Schulbesuchspflicht für Schüler im Primarbereich vorerst aussetzen. Eltern können freiwillig darüber befinden, ob ihr Kind die Schule besucht oder nicht. Dessen ungeachtet werden wir den Beschluss beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht anfechten. Unser Konzept der Wiedereröffnung der Kindertagesbetreuung, der Grundschulen und der Primarstufe der Förderschulen im Freistaat Sachsen ist ein geeigneter Weg, um den Infektionsschutz altersangemessen umzusetzen. Wir kommen damit dem verbrieften Recht der Teilhabe und Bildung der Kinder nach. Ich verstehe, dass die Umsetzung für pädagogische Fachkräfte in Kitas, für Lehrerinnen und Lehrer eine enorme organisatorische und personelle Herausforderung bedeutet. Ich verstehe auch die Gewerkschaften, die die Erzieher und Lehrer überfordert sehen. Aber wir dürfen vor allem nicht die Kinder vergessen. Unsere Antwort darauf ist das Konzept für den eingeschränkten Regelbetrieb«, so Kultusminister Christian Piwarz.

Zentrales Element dieses Konzeptes ist es, dass Schüler der verschiedenen Klassen nicht miteinander in Kontakt kommen. Damit bleiben das Infektionsrisiko gering und im Falle des Falles die Infektionsketten nachvollziehbar. In der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes wird jedoch von einem Einhalten eines Mindestabstandes von 1,5 Metern ausgegangen. »Für uns steht fest, dass ein Festhalten an einem Mindestabstand zwischen Kindern in den Grundschulen nicht lebensnah ist und dadurch das Recht der Kinder auf Bildung und Teilhabe massiv einschränkt wird«, so Piwarz.

 

So starten Schulen und Kitas

Kitas

Ab dem 18. Mai dürfen wieder alle Kinder ihre Kitas regelmäßig besuchen. Es gelten jedoch strenge Regeln zum Infektionsschutz. Unter anderem gilt eine strikte Gruppentrennung, was zu Einschränkungen bei den Betreuungszeiten und den Bring- und Abholsituationen führen kann. Die Kitas und Träger haben die Eltern dazu bereits informiert.

 

Grundschulen und Förderschulen (1. bis 4. Klasse):

Auch alle Grundschüler und Förderschüler im Primarbereich (auch Unterstufe im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) dürfen ab Montag wieder regelmäßig in ihre Schule. Neu ist, dass die Schulbesuchspflicht bis 5. Juni eingeschränkt wird. Das heißt, die Eltern entscheiden selbst, ob ihre Kinder in der Schule oder weiter Zuhause lernen. Die Schulpflicht bleibt bestehen. Die Eltern werden gebeten per Post oder Mail der Schule bekannt zu geben, wenn ihr Kind die Schulpflicht Zuhause erfüllt. Auch in der Grundschule müssen Klassen strikt voneinander getrennt werden. Kinder, die nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen wollen, werden in ihrer Lernzeit von ihren Lehrern mit Aufgaben betreut.

 

Weiterführende Schulen (Oberschulen, Förderschulen, berufsbildende Schulen, Gymnasien):

Für alle Schüler weiterführender Schulen wird ab 18. Mai ein zumindest zeitweiser Besuch ihrer Schulen möglich sein. Die Eltern wurden hier über den Ablauf durch die Schulen informiert. Hier gilt die Schulbesuchspflicht für die Präsenszeit in der Schule uneingeschränkt. Schüler müssen die Schule in den Präsenzphasen besuchen und haben kein Wahlrecht. Denn hier können aufgrund des Schüleralters Abstandsregeln durch ein Wechselmodell zwischen Präsenszeiten in der Schule und Lernzeiten Zuhause umgesetzt werden.“