Bürgerservice im Rathaus ab 4. Juni eingeschränkt geöffnet

veröffentlicht am: 03.06.2020

Das Bürgeramt informiert:

Ab morgen (4. Juni 2020) hat der Bürgerservice der Stadt Zwickau wieder eingeschränkt geöffnet. War bisher der Zutritt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich, kann darauf ab Donnerstag grundsätzlich verzichtet werden. Das Bürgeramt empfiehlt allerdings dringend, weiterhin Termine abzustimmen, um große Wartezeiten und Menschenansammlungen zu vermeiden.

Beim Besuch des Bürgerservices sind wie bisher folgende Regeln zu beachten:

  • Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Behördengänge nach Möglichkeit alleine zu erledigen.
  • Es sollte der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden.
  • Der Bürgerservice darf nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung betreten werden. Ausgenommen sind Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung dazu nicht in der Lage sind. Ob Kinder die Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, entscheiden die Eltern.

Der Zutritt wird reguliert, um die Abstands- und Kontaktbeschränkungen einhalten zu können. Außerdem wird um Verständnis gebeten, dass bei erhöhten Besuchszahlen die Bearbeitung von Anliegen nur erfolgen kann, wenn die Vorsprache spätestens 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten erfolgt.

Der Bürgerservice im Rathaus hat aktuell zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Montag: 8 – 15 Uhr
  • Dienstag: 9 – 18 Uhr
  • Mittwoch: 8 – 13 Uhr
  • Donnerstag: 8 – 15 Uhr
  • Freitag: 8 – 13 Uhr
  • Samstag: 8 – 13 Uhr

Während dieser Zeiten ist auch das Bürgertelefon (0375 830) erreichbar.

Keine Änderungen gibt es bei den weiteren Ämtern und Büros der Stadtverwaltung Zwickau. Bei diesen ist weiterhin eine Terminvereinbarung erforderlich.