Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Ortsteil Rottmannsdorf

veröffentlicht am: 01.07.2020

Das Ordnungsamt informiert:

Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird im Stadtteil Rottmannsdorf nach der Einmündung Mühlenweg für folgende Straßenzüge eine Tempo-30-Zone angeordnet:

  • Rottmannsdorfer Hauptstraße,
  • Voigtsgrüner Straße und
  • Rehwinkel.

Die dafür erforderliche Beschilderung wird während der Sommerferien installiert.

Mit der Einrichtung der Tempo-30-Zone entfallen sämtliche vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen, es gilt fortan die Vorfahrtsregel rechts-vor-links.

Vorübergehend wird eine mobile Hinweisbeschilderung auf die veränderte Verkehrsregelung an den entsprechenden Einmündungen aufgestellt.