Stadtverwaltung hebt Haushaltssperre auf

veröffentlicht am: 28.07.2020

Das Amt für Finanzen informiert:

Sparsame Haushaltsführung bleibt weiterhin erforderlich

Der Fachbedienstete für das Finanzwesen und Leiter des Amtes für Finanzen, Andreas Höpfner, hat heute mit sofortiger Wirkung die Haushaltssperre aufgehoben. Diese war am 21. April ausgesprochen worden. Damals musste befürchtet werden, dass Zwickau aufgrund der Corona-Pandemie Einnahmeausfälle in zweistelliger Millionenhöhe verkraften muss. Nach neuesten Berechnungen geht das Amt für Finanzen nun von einer Belastung in Höhe von 6 bis 7 Mio. Euro aus. Aus diesem Grund wurde die Sperre in Abstimmung mit Oberbürgermeisterin Dr. Pia Findeiß und den Bürgermeistern aufgehoben. Die Ämter und Büros der Stadtverwaltung sind jedoch angehalten, generell 3 % der geplanten Aufwendungen einzusparen. Dies ist erforderlich, um das verbleibende Defizit zumindestens teilweise kompensieren zu können.

Veranlasst wurde dieser Schritt durch neue Erkenntnisse zu den befürchteten Einbußen bei den Gemeindeanteilen an der Einkommens- und Umsatzsteuer. Hier prognostizierte die Verwaltung bisher Mindererträge von mindestens 10 Mio. Euro. Seit gestern liegt der Bescheid über den Einkommensteueranteil für das II. Quartal 2020 vor. Dieser lässt einen Ertragsrückgang für das ganze Jahr von „lediglich“ 3 Mio. Euro erwarten. Für den Umsatzsteueranteil bedeutet dies einen Rückgang von vermutlich 2,2 Mio. Euro. Hinzukommen direkte und indirekte Mehraufwendungen, zu denen hauptsächlich zusätzliche Verlustausgleiche an städtische Beteiligungen zählen, die nur eingeschränkt ihren Geschäften nachgehen können. In Summe ist daher nun mit einer zusätzlichen Haushaltsbelastung von etwa 6 bis 7 Mio. Euro zu rechnen. Der deutliche Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen, die in diesem Jahr von geplanten 45 auf etwa 24,5 Mio. Euro sinken dürften, müssen dabei in der Haushaltsplanung nicht berücksichtigt werden. Diese werden nach derzeitigem Kenntnisstand vollständig durch Zuschüsse des Bundes und insbesondere des Freistaates Sachsen kompensiert.

Der verbleibende Fehlbetrag ist dementsprechend nicht mehr so erheblich, wie noch vor drei Monaten angenommen. Das harte Mittel einer Haushaltssperre soll daher nicht mehr angewendet werden. Es wird nun versucht, durch eine restriktive Mittelbewirtschaftung die verbleibenden Haushaltsbelastungen abzumildern.