OB-Wahl am 20. September: Bitte Briefwahl nutzen und Fristen bedenken!

veröffentlicht am: 07.09.2020

Das Bürgeramt informiert:

Unterlagen sollten online beantragt werden

Am Sonntag, dem 20. September finden die Oberbürgermeisterwahlen in Zwickau sowie die Ergänzungswahl für den Ortschaftsrat Mosel statt. Wer noch die Möglichkeit der Briefwahl nutzen möchte, sollte sich beeilen. Denn bei der Beantragung der entsprechenden Unterlagen und im Hinblick auf die Rücksendung von Wahlschein und Stimmzettel sind die Zeiten für die Postbeförderung zu bedenken. Bisher haben rund 7.000 Wählerinnen und Wähler einen Wahlschein beantragt. Bei der letzten OB-Wahl im Jahr 2015 waren insgesamt 5.300 beantragt worden.

Gerade aufgrund der Corona-Pandemie empfiehlt es sich, per Briefwahl und damit kontaktlos zu wählen. Den Wahlschein wird am besten online unter www.zwickau.de/wahlen beantragt. Natürlich kann auch das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden.

Das Bürgeramt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Wählerinnen und Wähler dafür verantwortlich sind, dass ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig, bis spätestens 20. September 2020, 18 Uhr in der Stadtverwaltung eingegangen sind. Dafür können im Zweifelsfall folgende Briefkästen der Stadtverwaltung genutzt werden:

  • Briefkasten am Rathaus (neben dem Haupteingang)
  • Briefkasten (der Stadtverwaltung Zwickau!) am Verwaltungszentrum (neben dem Haupteingang an der Werdauer Straße 62)

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen und die Wahl ist auch im Briefwahlbüro im Verwaltungszentrum (Werdauer Straße 62, Haus 9, Zimmer 212) möglich. Geöffnet hat dies:

  • dienstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr,
  • donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr.

Am Freitag, dem 18. September ist zusätzlich von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr geöffnet.

Sämtliche Briefwahlunterlagen, die an die Stadtverwaltung zurückgesandt werden, werden gesammelt und sicher aufbewahrt. Erst am Nachmittag des Wahltages öffnen die Briefwahlvorstände die Kuverts, um zunächst die Wahlscheine zu kontrollieren. Das Öffnen der Umschläge mit dem Stimmzettel sowie die Auszählung der Stimmen erfolgt dann selbstverständlich erst nach 18 Uhr – genauso wie in allen anderen Wahllokalen.

Sollte bei der Oberbürgermeisterwahl ein zweiter Wahlgang erforderlich werden, müssen Briefwähler keine neuen Unterlagen beantragen. Denn alle Wähler, welche für den 1. Wahlgang am 20. September 2020 einen Antrag auf Briefwahl stellen, bekommen von Amts wegen für den 2. Wahlgang am 11. Oktober 2020 Briefwahlunterlagen zugesandt.

Fragen zur Wahl beantwortet der Bürgerservice im Rathaus (Tel.: 0375 830; E-Mail: buergerservicezwickaude). Informationen, beispielsweise zur Briefwahl oder zur Barrierefreiheit der Wahllokale, sind unter www.zwickau.de/wahlen zu finden.