Die OB-Wahlen am 20. September – häufig gestellte Fragen

veröffentlicht am: 15.09.2020

Das Bürgeramt informiert:

Wählerinnen und Wähler müssen im Wahllokal eine Mund-Nasenbedeckung tragen

Am Sonntag, dem 20. September findet die Wahl des Oberbürgermeisters bzw. der Oberbürgermeisterin statt. Aufgefordert zur Abstimmung sind rund 72.500 Menschen. Im Stadtteil Mosel ist außerdem die Ergänzungswahl für den Ortschaftsrat. Hier sind rund 1.900 Männer und Frauen wahlberechtigt. Im Folgenden haben wir häufig gestellte Fragen aufgeführt.

Einen wichtigen Unterschied zu früheren Wahlen gibt es in jedem Fall: Aufgrund der Corona-Pandemie müssen Hygieneregeln eingehalten werden. Insbesondere sollte der Mindestabstand beachtet werden. Im Wahlraum müssen Wählerinnen und Wähler eine Mund-Nasenbedeckung tragen.

In welchen Wahlraum muss ich gehen?

Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung aufgeführt.

Sollten Sie diesen nicht mehr finden und ihren Wahlraum vergessen haben, können Sie unter Tel.: 0375 830 nachfragen. Eine Übersicht aller Wahllokale finden Sie in der entsprechenden Wahlbekanntmachung im „Pulsschlag“ (Ausgabe Nr. 19 vom 2. September 2020) sowie auf den städtischen Internetseiten. Unter www.zwickau.de/wahlen ist es außerdem möglich, in einer Karte Wahlbezirk und –raum herauszufinden.

Was muss ich zur Wahl mitbringen, um meine Stimmen abgeben zu können?

Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung mit und halten Sie einen Personal- oder Reisepass (als ausländischer Unionsbürger ihren Identitätsausweis) bereit. Sollten Sie die Wahlbenachrichtigung nicht mehr finden, müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument mitbringen. 

Welche Wahllokale sind barrierefrei?

In drei Fällen konnten keine barrierefreien Räumlichkeiten gefunden werden (Freiwillige Feuerwehr Niederhohndorf, Gemeindeamt Rottmansdorf, evang. Schule „Stephan Roth“). Alle anderen der insgesamt 62 Wahlbezirke sind barrierefrei oder zumindestens mit Hilfe zugänglich. Ein Hinweis auf die Barrierefreiheit findet sich auf der Wahlbenachrichtigung.

Gibt es Hygieneregeln?

Ja – das ist in der gegenwärtigen Lage unbedingt erforderlich und mit dem zuständigen Gesundheitsamt des Landkreises abgestimmt. Wählerinnen und Wähler müssen beim Betreten der Gebäude, in denen gewählt wird, und im Wahlraum selbst eine Mund-Nasenbedeckung tragen. Zudem ist der Mindestabstand einzuhalten. Außerdem sollten die Nies- und Hustetikette eingehalten sowie auf die Handhygiene geachtet werden. Vor Ort gibt es dementsprechend auch die Möglichkeit, sich die Hände zu desinfizieren. Eigene Stifte können, müssen aber nicht mitgebracht werden.

Wieviele Stimmen habe ich, wie sieht der Stimmzettel aus?

Sie haben bei der Oberbürgermeisterwahl eine Stimme, die Sie einem der fünf Kandidatinnen und Kandidaten geben können. Wer mehr Stimmen vergibt oder den Stimmzettel beschriftet, macht den Stimmzettel ungültig.

Bei der Ergänzungswahl in Mosel haben die Wählerinnen und Wähler drei Stimmen, die unterschiedlich vergeben werden können. Die Möglichkeiten sind auf dem Stimmzettel vermerkt.

Musterstimmzettel für beide Wahlen sind unter www.zwickau.de/wahlen zu finden.

Bis wann müssen Briefwahlunterlagen abgegeben werden?

Die Unterlagen müssen bis spätestens 20. September 2020, 18 Uhr in der Stadtverwaltung eingegangen sein. Dazu können folgende Briefkästen der Stadtverwaltung genutzt werden:

  • Briefkasten am Rathaus (neben dem Haupteingang)
  • Briefkasten (der Stadtverwaltung Zwickau!) am Verwaltungszentrum (neben dem Haupteingang an der Werdauer Straße 62)

Bitte beachten: Die Wählerinnen und Wähler sind selbst dafür verantwortlich, dass die ausgefüllten Unterlagen rechtzeitig in der Verwaltung ankommen. Die Wahlvorstände in den Wahllokalen können keine Briefwahlumschläge entgegennehmen. Bitte benutzen Sie keine anderen Briefkästen als die beiden genannten, da nur diese beiden am Wahltag um 18 Uhr nochmals geleert werden können.

Was ist, wenn ich am Wahltag krank werde? Kann ich noch per Briefwahl wählen?

Anträge auf Erteilung eines Wahlscheines können Sie nur in nachweisbaren Krankheitsfällen am Wahltag bis 15 Uhr stellen. Es kann auch ein Bevollmächtigter diesen Antrag stellen, wenn er durch eine schriftliche Vollmacht nachweist, dass er dazu berechtigt ist. Dann erhalten Sie noch Briefwahlunterlagen und können so an der Wahl teilnehmen. Jedoch müssen die Briefwahlunterlagen vor 18 Uhr in den oben genannten Briefkästen eingeworfen werden.

Kann man die Wahlkabine in Begleitung aufsuchen?

Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich helfen lassen. Dazu kann sich der Wahlberechtigte von einer Hilfsperson, die auch ein Mitglied des Wahlvorstands sein kann, in die Wahlkabine begleiten lassen. Der Wahlberechtigte hat dies dem Wahlvorstand vorher mitzuteilen.

Ansonsten ist die Begleitung durch Dritte, auch durch den Ehepartner oder die eigenen Kinder (Ausnahmen sind Babys und Kleinstkinder), nicht möglich.

Darf ich Fotos im Wahlraum und in der Wahlkabine machen?

Nein. Fotos im Wahlraum sind aus verschiedenen Gründen nicht gestattet. Das Fotografieren oder Filmen in der Wahlkabine widerspricht dem Grundsatz einer geheimen Wahl. 

Bekommt man einen neuen Stimmzettel, wenn man aus Versehen das Kreuz an der falschen Stelle gesetzt hat und korrigieren möchte?

Wenn Sie sich verschrieben oder den Stimmzettel versehentlich unbrauchbar gemacht haben sollten, ist Ihnen vom Wahlvorstand auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen. Der alte Stimmzettel ist vor den Augen eines Mitgliedes des Wahlvorstands zu vernichten, beispielsweise zu zerreißen.

Wer zählt wann die Stimmen aus?

Die Stimmauszählung und damit die Ermittlung der Ergebnisse wird von den ehrenamtlich tätigen Wahlvorständen („Wahlhelfern“) in den jeweiligen Wahlbezirken vorgenommen. Sie beginnen nach dem Ende der Wahlhandlung ab 18 Uhr.

Ist die Öffentlichkeit bei der Stimmauszählung zugelassen?

Die Auszählung der Stimmen und die Ergebnisermittlung in den Wahlbezirken („Wahllokalen“) ist öffentlich. Die zwölf Briefwahlvorstände treten zur öffentlichen Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag in der Stadtverwaltung Zwickau, (Verwaltungszentrum, Haus 5, Eingang D, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau) zusammen.

Wichtig: Wer der Stimmauszählung beiwohnen möchte, muss eine Mund-Nasenbedeckung tragen und in jedem Fall den Mindestabstand zu den Wahlhelfern einhalten. Außerdem müssen die Wahlhelfer ungestört die Auszählung vornehmen können. Störer können daher durch den Wahlvorstand im Zweifelsfall ermahnt oder – notfalls – des Raumes verwiesen werden.

Wie erfahre ich die Ergebnisse?

Nach 18 Uhr werden die Ergebnisse der beiden Wahlen auf den städtischen Internetseiten zu sehen sein. Dabei werden, sobald die Resultate gemeldet wurden, sowohl die Ergebnisse aus den jeweiligen Wahlbezirken als auch der jeweilige Zwischenstand des Gesamtergebnisses präsentiert (https://wahlen.zwickau.de/wahlen/2020/). 

Ist das Ergebnis der Stimmauszählung schon das amtliche Endergebnis?

Nein, es handelt sich um ein sogenanntes vorläufiges Ergebnis. Das eigentliche Wahlergebnis wird – entsprechend der gesetzlichen Regelungen - durch den vom Stadtrat gewählten Gemeindewahlausschuss festgestellt. Danach erfolgt die Bekanntmachung im Amtsblatt („Pulsschlag“).

Welche bzw. welcher der Kandidatinnen und Kandidaten ist gewählt?

Im ersten Wahlgang am 20. September ist zum Oberbürgermeister bzw. zur Oberbürgermeisterin gewählt, wer die absolute Mehrheit (mehr als 50 %) aller abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Sollte niemand dieses Resultat erreichen, wird am 11. Oktober ein zweiter Wahlgang stattfinden. Hier entscheidet dann die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Kommt es zu einer Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Ist ein zweiter Wahlgang erforderlich, können übrigens die Kandidatinnen und Kandidaten entscheiden, ob sie auch am 11. Oktober antreten oder nicht. Eine Bekanntmachung zum zweiten Wahlgang ist am 28. September in der Freien Presse geplant. Informiert würde natürlich auch im Pulsschlag und auf den städtischen Internetseiten.

Und für den Ortschaftsrat Mosel?

Hier steht das vorläufige Ergebnis voraussichtlich am Abend des 20. September fest. Das endgültige Ergebnis bestätigt ebenfalls der Gemeindewahlausschuss. Dessen öffentliche Sitzung soll übrigens am Dienstag, dem 22. September um 14 Uhr im Verwaltungszentrum (Wahlstab, Haus 5, Eingang A) stattfinden.

Gibt es für einen etwaigen zweiten Wahlgang nochmals neue Benachrichtigungen?

Nein – die bereits versandten Wahlbenachrichtigungen behalten ihre Gültigkeit und sollten daher gut aufbewahrt werden. Personen, die die Möglichkeit der Briefwahl nutzten, erhalten die für den zweiten Wahlgang erforderlichen Unterlagen automatisch zugesandt.

Wer sichert die Wahlen organisatorisch ab?

Abgesichert werden die Wahlen von rund 580 ehrenamtlich tätigen Personen. Diese arbeiten in den Wahlbezirken, meist „Wahllokal“ genannt, in Wahlvorständen zusammen. Hinzu kommen rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, welche die Wahlen organisatorisch absichern.

Noch Fragen?

Informationen sind unter www.zwickau.de/wahlen zu finden. Für Fragen stehen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerservices im Rathaus zur Verfügung (Tel.: 0375 830).