Besuch der Ämter nur nach vorheriger Terminvereinbarung

veröffentlicht am: 15.10.2020

Maskenpflicht in städtischen Gebäuden

Angesichts der steigenden Infektionszahlen können die Ämter und Büros der Stadtverwaltung Zwickau weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden. Zudem sind Besucher verpflichtet, in den städtischen Gebäuden eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. In den sogenannten nachgeordneten Einrichtungen, wie beispielsweise Kindertageseinrichtungen, Museen, den Sportstätten oder der Stadtbibliothek sowie dem Robert-Schumann-Konservatorium, gelten spezifische Regelungen, die separat bekannt gemacht werden.

Die Ämter und Büros sind telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Unter www.zwickau.de/verwaltung sind sowohl die Kontaktdaten als auch das Dienstleistungsangebot zu finden. Generell gelten für den Besuch in der Stadtverwaltung aufgrund der Corona-Pandemie folgende Regeln:

  • Der Besuch der Ämter zur Erledigung der jeweiligen Angelegenheiten ist nur nach vorheriger Terminabsprache und -vergabe möglich.
  • Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Behördengänge nach Möglichkeit allein zu erledigen.
  • Mit dem Betreten der städtischen Gebäude sowie in allen Bereichen müssen Besucherinnen und Besucher eine Mund-Nasenbedeckung tragen. Eltern und Sorgeberechtigte tragen bitte dafür Sorge, dass ihre Kinder oder Schutzbefohlenen diese Empfehlungen einhalten, sofern diese dazu in der Lage sind. Menschen mit Behinderung und solche mit gesundheitlichen Einschränkungen können, sofern sie dazu nachweislich nicht in der Lage sind, auf das Tragen der Mund-Nasenbedeckung verzichten. Es ist zulässig, im Kontakt mit hörgeschädigten Menschen, die auf das Lesen von Lippenbewegungen angewiesen sind, zeitweilig auf die Mund-Nasenbedeckung zu verzichten.
  • Der Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen sollte nach Möglichkeit eingehalten werden.
  • Zu beachten sind außerdem die Handhygiene und die Hust- und Niesetikette.
  • Keinen Zutritt haben Personen, die mit SARS-Cov2 infiziert sind. Besucher mit Symptomen, die auf eine Erkrankung hinweisen, sollten auf den Besuch verzichten.

Besuch des Bürgerservices im Rathaus nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Die Öffnungszeiten sind aktuell:

  • Montag: 8 bis 15 Uhr
  • Dienstag: 9 bis 18 Uhr
  • Mittwoch: 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 15 Uhr
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag: 8 bis 13 Uhr

Erreichbar ist der Bürgerservice telefonisch unter 0375 830 und per Mail unter buergerservicezwickaude

Die Regelungen dienen sowohl dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger als auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Für Veranstaltungen, wie beispielsweise Sitzungen, gelten erforderlichenfalls gesonderte Vorgaben.