Landratsamt Zwickau bestätigt Gültigkeit der Oberbürgermeister-Wahl

veröffentlicht am: 29.10.2020

Das Bürgeramt informiert:

Die Stadt Zwickau erhielt am heutigen Morgen per E-Mail den Wahlprüfungsbescheid des Landratsamtes Zwickau. Nach Prüfung aller Unterlagen zur Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Zwickau vom 20. September 2020 und vom 11. Oktober 2020 stellte das Landratsamt Zwickau/Amt für Kommunalaufsicht die Gültigkeit der Wahl von Constance Arndt zur Oberbürgermeisterin der Stadt Zwickau fest. Dementsprechend kann Constance Arndt ab dem 1. November 2020 ihr Amt als Oberbürgermeisterin der Stadt Zwickau antreten.

Die Prüfungen durch die Rechtsaufsichtsbehörde haben keinen Anlass gegeben, die Wahl gemäß §§ 26, 27 KomWG für ungültig zu erklären oder das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis zu beanstanden, heißt es im Bescheid des Landratsamtes Zwickau. Die öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses erfolgte im Amtsblatt „Zwickauer Pulsschlag“ vom 14. Oktober 2020.

Auf Grundlage des o. g. Bescheides wird die offizielle Amtseinführung der neuen Oberbürgermeisterin im Rahmen einer feierlichen Stadtratssitzung erfolgen. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.