HBK schränkt Besuchsmöglichkeiten ein

veröffentlicht am: 10.10.2020

Update (13.10.20):

Der Landkreis Zwickau hat aufgrund der steigenden SARS-CoV2-Infektionen am 12.10.2020 eine neue Allgemeinverfügung erlassen.

Damit treten neue Besucherregelungen für Krankenhäuser in Kraft. Es gilt ab sofort ein allgemeines Besuchsverbot an den Standorten Kirchberg und Zwickau des Heinrich-Braun-Klinikums. Davon ausgenommen sind Besuche naher Angehöriger von Geburts-, Kinder- und Palliativstationen sowie zur Sterbebegleitung naher Angehöriger (maximal ein gesunder Besucher am Tag, Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion dürfen Patienten nicht mehr besuchen). Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Widerruf.

Im Rahmen des derzeit verhängten Besuchsverbotes schließen die Cafeterien an den Standorten Kirchberg und Zwickau wochentags bereits ab 14.00 Uhr, an den Wochenenden bleiben die Cafeterien ganztägig geschlossen.

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Vom heutigen Samstag an gelten im im Heinrich-Braun-Klinikum (HBK) eingeschränkte Besuchsmöglichkeiten. Grund sind nach Angaben des HBK die steigende Zahl an Corona-Infektionen. Patienten dürfen daher nur noch maximal einen Besucher pro Tag empfangen. Personen mit Erkältungssymptome ist der Besuch nicht gestattet. Die allgemeinen Besuchszeiten sind aktuell von Montag bis Sonntag von 14 bis 18 Uhr.

Das HBK weist außerdem darauf hin, dass beim Betreten der Klinikgebäude und während des Besuchs eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen ist. Außerdem sollte der Mindestabstand zu anderen Personen eingehalten werden und auf die Handhygiene geachtet werden. Besucher müssen zudem ihre Kontaktdaten angeben, um erforderlichenfalls Infektionsketten nachverfolgen zu können.

Die Regelungen gelten sowohl am Standort Zwickau als auch in Kirchberg. Mit ihnen sollen Patienten und Mitarbeiter geschützt werden.

Sowohl am Standort Zwickau als auch am Standort Kirchberg ist die Cafeteria für Besucher von Montag bis Sonntag von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Beim Betreten und Verlassen der Cafeteria muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen und die Hände desinfiziert werden. Ebenfalls sind der Mindestabstand sowie die vor Ort festgelegte Sitzplatzordnung einzuhalten.