Maskenpflicht vor Läden, Schulen und Kitas – Sozialministerium ändert Hygiene-Allgemeinverfügung

veröffentlicht am: 18.11.2020

Die Allgemeinverfügung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus wurde geändert. Wie das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gestern Abend mitteilte, gelten die zusätzlichen Vorgaben bereits ab heute. Zu beachten sind nun auch folgende Regelungen:

  • Alle Personen sind verpflichtet, vor dem Eingangsbereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie Läden einschließlich der Parkplätze eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Vor Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen aus anderen Hausständen einzuhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Es wird empfohlen, dass die „vulnerablen“ Gruppen auf nicht notwendige Fahrten mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln verzichten.

Die Allgemeinverfügung ist in der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ auf den Coronaseiten des Freistaates Sachsen zu finden.

zu den amtlichen Bekanntmachungen des Freistaates